Prozesse - Dresden:Landgericht: TV-Interview ohne Einfluss auf Urteilsfindung

Chemnitz (dpa/sa) - Ein TV-Interview des Angeklagten im Prozess zur tödlichen Messerattacke auf einen Deutschen vor knapp einem Jahr in Chemnitz hat laut Landgericht und Staatsanwaltschaft keinen Einfluss auf die Urteilsfindung. Dafür seien laut Strafprozessordnung allein die im Laufe der Verhandlung durch die Kammer gewonnenen Erkenntnisse entscheidend, teilte das Landgericht Chemnitz auf dpa-Anfrage mit. "Als Mittel für die Gewinnung der Überzeugung darf vom Gericht alles verwertet werden, was zum Gegenstand der Hauptverhandlung - vom Aufruf zur Sache bis zu den Schlussvorträgen und dem letzten Wort des Angeklagten - gemacht worden ist", teilte eine Sprecherin schriftlich mit.

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Chemnitz (dpa/sa) - Ein TV-Interview des Angeklagten im Prozess zur tödlichen Messerattacke auf einen Deutschen vor knapp einem Jahr in Chemnitz hat laut Landgericht und Staatsanwaltschaft keinen Einfluss auf die Urteilsfindung. Dafür seien laut Strafprozessordnung allein die im Laufe der Verhandlung durch die Kammer gewonnenen Erkenntnisse entscheidend, teilte das Landgericht Chemnitz auf dpa-Anfrage mit. "Als Mittel für die Gewinnung der Überzeugung darf vom Gericht alles verwertet werden, was zum Gegenstand der Hauptverhandlung - vom Aufruf zur Sache bis zu den Schlussvorträgen und dem letzten Wort des Angeklagten - gemacht worden ist", teilte eine Sprecherin schriftlich mit.

Der angeklagte Syrer hatte in einem Telefoninterview des ZDF-Magazins "Frontal21" seine Unschuld beteuert. Er bestritt, für den Tod des 35-jährigen Daniel H. am 26. August 2018 mitverantwortlich zu sein. "Ich schwöre bei meiner Mutter, ich habe ihn nicht angefasst. Ich habe überhaupt nicht das Messer angefasst", sagte Alaa S. in dem Gespräch. Vor Gericht hatte er zu den Tatvorwürfen bislang geschwiegen. Das Urteil soll an diesem Donnerstag gesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, wegen des Interviews in der Verhandlung neue Anträge zu stellen. Der Angeklagte habe - zumindest in der veröffentlichten Sequenz - nichts gesagt, was nicht bereits bekannt gewesen wäre, sagte eine Sprecherin. Lediglich in dem Fall, dass die Schwurgerichtskammer noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten sollte, würde der Anklagevertreter nochmals die Gelegenheit für ein Plädoyer haben.

Staatsanwalt Stephan Butzkies hatte in seinem Schlussvortrag am vorigen Montag eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Vor dem Urteil werden noch die Nebenklagevertreter und die Verteidigung ihre Plädoyers halten sowie der Angeklagte die Gelegenheit zu einem letzten Wort haben.

Das Justizministerium konnte zum Zustandekommen des Interviews nichts weiter sagen. Es sei Menschen in Untersuchungshaft aber grundsätzlich erlaubt zu telefonieren. Dafür werde eine Telefonerlaubnis für ausgewählte Nummern erteilt, erläuterte Ministeriumssprecher Jörg Herold. Nur diese Nummern seien freigeschaltet. Welche Erlaubnis der Angeklagte im Chemnitz-Prozess konkret hatte, konnte Herold nicht sagen.

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