Prozesse - Dresden:Chemnitz-Prozess: Haftforderung und Urteil am Donnerstag

Dresden (dpa/sn) - Nach 18 Verhandlungstagen geht es auf einmal unerwartet schnell: Schon am Donnerstag und damit wenige Tage vor dem ersten Jahrestag des gewaltsamen Todes des Chemnitzers Daniel H. soll das Urteil gegen einen der zwei Tatverdächtigen gesprochen werden. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger kündigte am Montag an, dass die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz Recht sprechen will in einem Fall, der Chemnitz aufgewühlt und dessen Folgen Deutschland aufgeschreckt haben. Ursprünglich waren Termine bis zum 29. Oktober vorgesehen.

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Dresden (dpa/sn) - Nach 18 Verhandlungstagen geht es auf einmal unerwartet schnell: Schon am Donnerstag und damit wenige Tage vor dem ersten Jahrestag des gewaltsamen Todes des Chemnitzers Daniel H. soll das Urteil gegen einen der zwei Tatverdächtigen gesprochen werden. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger kündigte am Montag an, dass die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz Recht sprechen will in einem Fall, der Chemnitz aufgewühlt und dessen Folgen Deutschland aufgeschreckt haben. Ursprünglich waren Termine bis zum 29. Oktober vorgesehen.

Knapp fünf Monate nach dem Beginn ist der Abschluss des Prozesses zu dem tödlichen Messerangriff auf den damals 35 Jahre alten Deutschen am 26. August 2018 nah. Das Finale läutete am Montag Staatsanwalt Stephan Butzkies ein. Der Anklagevertreter beantragte in seinem Plädoyer eine Gesamthaftstrafe wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung von zehn Jahren für den Angeklagten. Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt 15 Jahre.

Vor der erwarteten Urteilsverkündung halten die drei Nebenklagevertreter sowie die Verteidigung am kommenden Donnerstag ihre Schlussvorträge. Zudem darf der Angeklagte, der während des gesamten Prozesses zu den Tatvorwürfen geschwiegen hat, sein letztes Wort sprechen.

Der Syrier soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker Daniel H. erstochen haben. Überdies wurde ihm vorgeworfen, einen weiteren Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben. Seit dem 18. März muss sich Alaa S. vor dem Landgericht Chemnitz wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes (OLG) in Dresden statt.

Grund dafür sind die fremdenfeindlichen Übergriffe, Demonstrationen rechter Kräfte sowie zahlreichen Gegenprotesten, die in der Folge der Tat die Stadt erschütterten. Das dadurch erzeugte Negativ-Image von Chemnitz wurde verstärkt durch Debatten um vermeintliche Hetzjagden die bis zu Auseinandersetzungen in der Großen Koalition in Berlin führten.

In seinem Plädoyer vor Gericht ging der Staatsanwalt mit keinem Wort auf die Folgen der Tat ein. In seinem gestenreichen Schlussvortrag erläuterte Stephan Butzkies vielmehr, weshalb er die in der Anklageschrift verfassten Tatvorwürfe durch die Beweisaufnahme in weiten Teilen für bewiesen hielt. So wurde sein Plädoyer auch eine Verteidigungsrede für den Hauptbelastungszeugen.

Der einstige Angestellte eines Döner-Ladens hatte zunächst davon berichtet, dass er den Angeklagten aus einem Fenster des Imbisses am Tatort gesehen hat, wie er mit schlagenden oder stechenden Bewegungen auf das Opfer eingewirkt hat. Bei späteren Vernehmungen und auch vor Gericht wurden seine Aussagen zunehmend unpräziser.

Der Staatsanwalt räumte Widersprüche und Einsilbigkeit des Libanesen ein. Den "Kernsachverhalt" aber habe er von Anfang bis Ende gleich beschrieben. Der Zeuge sei über Monate durch äußere Einflüsse wie Bedrohungen oder auch die Ermittlungen mürbe gemacht worden. Daher, so Butzkies, wundere ihn dessen Aussageverhalten nicht. Man müsse aber seine Aussagen in der Gesamtheit bewerten. Überdies seien wichtige Details von anderen Zeugen bestätigt worden.

"An der Glaubwürdigkeit der Person und der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen habe ich keine Zweifel", betonte der Staatsanwalt. Daher sei für ihn belegt, dass der Angeklagte die Übergriffe auf die beiden Geschädigten zu verantworten habe. Für den Totschlag an Daniel H. forderte er eine Einzelstrafe von neun Jahren und für die gefährliche Körperverletzung an Dimitri M. die zwei Jahre. Letzteres war ursprünglich als versuchter Totschlag angeklagt gewesen. Beides fasste das Gericht zu der Gesamtstrafe von zehn Jahren zusammen.

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