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Prozesse:Drei Tage im falschen Hotel - Gast muss entschädigt werden

Karlsruhe (dpa) - Urlauber haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall war eine Familie aus Baden-Württemberg bei ihrem Antalya-Urlaub wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Das Hotel war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand. Der Familie steht deshalb eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.

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Karlsruhe (dpa) - Urlauber haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall war eine Familie aus Baden-Württemberg bei ihrem Antalya-Urlaub wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Das Hotel war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand. Der Familie steht deshalb eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.

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