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Prozesse - Dessau-Roßlau:Berufungsprozess: "König von Deutschland" wieder vor Gericht

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, beschäftigt weiter die Justiz in Sachsen-Anhalt. Heute beginnt am Landgericht Dessau-Roßlau eine Berufungsverhandlung gegen den 53-Jährigen. Das Amtsgericht Wittenberg hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Dagegen gingen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Straftaten soll Fitzek zwischen Juli 2014 und Mai 2016 begangen haben.

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Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, beschäftigt weiter die Justiz in Sachsen-Anhalt. Heute beginnt am Landgericht Dessau-Roßlau eine Berufungsverhandlung gegen den 53-Jährigen. Das Amtsgericht Wittenberg hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Dagegen gingen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Straftaten soll Fitzek zwischen Juli 2014 und Mai 2016 begangen haben.

In den vergangenen Jahren haben sich diverse Gerichte mit dem Mann beschäftigt. Das Landgericht Hof in Bayern verhängte gegen ihn erst Ende Juli eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils sollte Fitzek zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Verurteilte kündigte sogleich Revision an. Seit Jahren laufen diverse Prozesse gegen den Mann.

Der gelernte Koch hatte im Herbst 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich zum Oberhaupt seines Fantasiestaates ernannt. In dem Jahr gab er auch seinen Führerschein zurück und fuhr stattdessen mit einem selbst gebastelten Führerschein.

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet dies. "Reichsbürger" erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.

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