Prozesse:Der tödliche Angriff von Kundus

Prozesse
Inspektion der ausgebrannten Tanklastzüge in Kundus nach dem vom deutschen Oberst Klein angeordneten Luftangriff. Foto: Jawe Kargar/Archiv (Foto: dpa)

Karlsruhe/Kundus (dpa) - Es war die Nacht zum 4. September 2009, als US-Kampfjets im afghanischen Kundus zwei von radikalislamischen Taliban gekaperte Tanklaster bombardierten. Der Bundeswehroberst Georg Klein hatte den Einsatz angefordert.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe/Kundus (dpa) - Es war die Nacht zum 4. September 2009, als US-Kampfjets im afghanischen Kundus zwei von radikalislamischen Taliban gekaperte Tanklaster bombardierten. Der Bundeswehroberst Georg Klein hatte den Einsatz angefordert.

Er befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten - obwohl sie in einem Flussbett feststeckten. Etwa 100 Menschen verloren bei dem Luftangriff ihr Leben. Viele von ihnen waren Zivilisten, die einfach nur Benzin abzapfen wollten.

Die Affäre um das Bombardement und die anschließende Informationspolitik im Verteidigungsministerium kosteten drei Männer ihren Job: Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), Staatssekretär Peter Wichert und Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages endete nach fast zweijähriger Arbeit im Oktober 2011 im Streit: Die Frage, ob der tödliche Luftschlag völkerrechtswidrig war, blieb ungeklärt. Staatsanwaltschaftliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein, der das Bombardement angeordnet hatte, wurden eingestellt. Klein wurde später Abteilungsleiter in einem Bundeswehramt und der Position entsprechend Brigadegeneral.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: