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Prozesse - Darmstadt:Urteil nach Tod von Polizistin rechtskräftig

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Darmstadt (dpa/lhe) - Nach dem Tod einer Polizistin ist das Urteil gegen einen 64 Jahre alten Autofahrer rechtskräftig. Der Mann war im März vom Amtsgericht Groß-Gerau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. In zweiter Instanz nahm er am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt seine Berufung zurück. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ihre Berufung. Die 25-jährige Beamtin sicherte am Abend des 18. Dezember 2017 auf einer Bundesstraße in Südhessen einen Wildunfall ab und wurde von dem 64-Jährigen angefahren und tödlich verletzt.

Der Mann aus Mörfelden-Walldorf war mit seinem Wagen bei Groß-Gerau auf den Seitenstreifen geraten und hatte mit 50 bis 60 Stundenkilometern die Polizistin erfasst. Die war gerade dabei, mit einem Kollegen und bei Blaulicht den Wildunfall abzusichern. Die Polizeikommissarin schlug gegen die Windschutzscheibe und erlag am gleichen Abend ihren schweren Verletzungen.

Der Vorsitzende Richter Thomas Hanke legte dem Angeklagten nach Verhandlungsbeginn eindringlich nahe, auf seine Berufung zu verzichten. "Wenn das Urteil zu korrigieren wäre, ist noch Luft nach oben", warnte er. Hanke blickte dabei auch auf den vom Amtsgericht eingestellten Vorwurf der Fahrerflucht.

Der Angeklagte, der damals mit seinem heute 20 Jahre alten Sohn unterwegs war, war nach der Kollision noch etwa 250 Meter weitergefahren. Erst dann wendete er und fuhr zurück. So ein Verhalten nach seiner Tat könne ein Hinweis darauf sein, das jemand anderes gefahren sei, so der Richter.

"Es herrschten klare Sichtverhältnisse", erinnerte der Vorsitzende an die klare Nacht damals. Die Polizeibeamtin hätte man sehen müssen, fand er mit Blick auf die Ergebnisse von zwei Unfallgutachtern im Amtsgerichtsprozess.

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