Prozesse - Darmstadt:Richter sieht Fehlverhalten von Ex-Landrat

Darmstadt
Akten liegen vor Beginn eines Prozesses am Platz des Richters. Foto: Silas Stein/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Darmstadt (dpa/lhe) - Der Untreue-Prozess gegen den früheren Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler, könnte schnell zu Ende gehen. Der Vorsitzende Richter hat am Donnerstag am Landgericht Darmstadt zum Auftakt vorgeschlagen zu prüfen, ob das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt werden kann. Würden Staatsanwaltschaft und der Angeklagte darauf eingehen und den Prozess so beenden, würde der 71-Jährige als nicht vorbestraft gelten. Die Prozessparteien wollen das bis zum nächsten Sitzungstag beraten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 71-Jährigen vor, 2011 und 2012 bei einem Vergabeverfahren persönlich eingegriffen zu haben, damit die kreiseigene Entwicklungsgesellschaft eine bestimmte Werbeagentur mit der Erstellung eines Standortmarketingkonzepts beauftragt. Die Agentur hatte den früheren Kommunalpolitiker der Überparteilichen Wählergemeinschaft Odenwald bei seinem Landratswahlkampf beraten. Da 2015 die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank), eine Förderbank des Landes Hessen, ihre Förderzusage wegen "bewusst willkürlicher Veränderung des Vergabeverfahrens" zurückzog, war der Entwicklungsgesellschaft ein Schaden von mehreren 10.000 Euro entstanden.

"Dem Angeklagten ist ein Fehlverhalten im Rahmen eines Vergabeverfahrens vorzuwerfen", erklärte Richter Lothar Happel in einer ersten Einschätzung. Das Landgericht verhandelt den Fall in zweiter Instanz. Das Amtsgericht Michelstadt hatte Ende 2017 den Schaden auf 68.000 Euro beziffert und den Ex-Landrat (2009-2015) wegen Untreue zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 25.000 Euro Geldauflage verurteilt. Gegen das Urteil hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf acht Monate auf Bewährung und 30.000 Euro Geldauflage plädiert. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil der damalige Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft und nicht der Landrat den Auftrag vergeben habe. Der Prozess wird am 19. Januar fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220112-99-684951/3

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