Prozesse - Darmstadt:Freundin erwürgt und zerstückelt: Lebenslange Haft

Darmstadt
Akten liegen in einem Saal des Landgerichts vor Beginn eines Prozesses am Platz des Richters. Foto: Silas Stein/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Darmstadt (dpa/lhe) - Im Prozess um eine zerstückelte Frauenleiche ist ein 35-Jähriger am Donnerstag vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsch-Mexikaner in der Neujahrsnacht 2019 in Darmstadt bei einem Streit seine 40 Jahre alte Freundin erwürgt und dann ihre Leiche zerstückelt hat. Das Gericht verfügte zudem, den Verurteilten in einem geschlossenen Entzug unterzubringen. Täter und Opfer waren drogen- und alkoholabhängig.

"Der Angeklagte war ein Mann, der mit oder ohne Drogen, mit oder ohne Alkohol, seine Bedürfnisse an seiner Freundin auslebte", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung. Er habe bestimmen und erniedrigen wollen. Der Richter blickte darauf, dass der Angeklagte auch nüchtern laut Zeugen und einem Krankenhausbericht die Frau mehrmals in den vergangenen Jahren gedemütigt, misshandelt und gewürgt habe. Zeugen hatten ausgesagt, dass der 35-Jährige der Frau gedroht habe, sie zu töten und zu zerstückeln.

62 Hämatome wurden der Frau nach Befunden der Rechtsmedizin in den Stunden vor der Tat zugefügt. Die Rechtsmediziner hatten weiter festgestellt, dass das Opfer minutenlang gewürgt wurde. "Nur derjenige der töten will, würgt weiter", sagte der Richter. Und um seine Tat zu verschleiern, habe er einen Abschiedsbrief im Namen der Frau geschrieben.

Der unter anderem wegen Körperverletzungen vorbestrafte Angeklagte behauptete bis zum Schluss, die Frau nicht getötet zu haben. Er gestand nur, die Leiche zerlegt zu haben, um sie verschwinden zu lassen. Er wollte den Verdacht von sich ablenken. Der Tod der Frau war für den Angeklagten die Folge eines Unfalls oder einer Überdosis.

Mit dem Urteil folgte die Kammer den Nebenklagevertreterinnen. Die beiden Anwältinnen, die den Bruder und die Mutter der Getöteten vertraten, sahen das Verbrechen als Mord. "Zerstückeln hat nichts mit einer Milieutat zu tun", sagte Anwältin Angela Gräf-Bösch.

Die Anklage hatte auf 13 Jahre wegen Totschlags plädiert. Auch aus Sicht der Staatsanwältin hatte der Angeklagte seine polnische Freundin nach einem Streit erwürgt und dann den Körper zerlegt.

Die Verteidigung wertete das Verbrechen als Impulstat und Körperverletzung mit Todesfolge, nannte aber kein Strafmaß und forderte die sofortige Unterbringung in einer Entzugseinrichtung. Eine Tötungsabsicht hatte der Anwalt ausgeschlossen, weil sein Mandant selbst zur Polizei gegangen und nicht geflüchtet war. Der Verteidiger will prüfen, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird.

Der Angeklagte, der mit dem Urteil nicht einverstanden war, war nach den ersten Sätzen von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Er hatte wiederholt dazwischengerufen.

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