Prozesse - Cottbus:Prozessbeginn zu Millionenbetrug mit WC-Einnahmen

Brandenburg
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Cottbus (dpa) - Für die Toilettennutzung kann an Autobahnen oder in Restaurants häufig ein freiwilliger Obolus entrichtet werden. Mit solchem Geld soll eine 49-Jährige als Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens Steuergelder in Millionenhöhe hinterzogen haben. Am Landgericht Cottbus begann am Donnerstag der Prozess gegen die Frau aus Bestensee. Laut Anklage soll sie mit den WC-Einnahmen das Finanzamt um insgesamt 1,2 Millionen Euro an Steuergeldern betrogen haben. Zu den Vorwürfen äußerte sich die Frau, die die Ausführungen des Gerichts ruhig verfolgte, zunächst nicht.

Die freiwilligen Gelder sollen Kunden für WCs auf Autobahnraststätten und in Schnellrestaurants bezahlt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2008 in acht Fällen Toilettengeld-Umsätze und die damit erzielten Gewinne verschleiert haben. Für jede Tat muss laut Staatsanwaltschaft die besondere Schwere nachgewiesen werden. Dabei geht es um Steuerbetrug ab 50 000 Euro.

Als erste Zeugin im Prozess sagte die Mutter der Angeklagten aus. Sie schilderte, dass ihre Tochter zwar Geschäftsführerin des Reinigungsunternehmens mit Sitz in Königs Wusterhausen war, mit den Einnahmen aber nichts zu tun gehabt hätte. Das Geschäft hätte der inzwischen verstorbene Freund der Mutter als Gesellschafter geregelt, ihre Tochter sei unter anderem für die Buchhaltung zuständig gewesen. "Meine Tochter wollte kein Geld sehen", sagte die 69-Jährige vor Gericht. Die Verteidigerin der Angeklagten wies in einer Erklärung darauf hin, dass ihre Mandantin die Höhe der Einnahmen nicht kannte. Sie habe keinen Einblick in die "echten" Geschäftsabläufe gehabt.

Die Schwierigkeit bei dem Fall sei, dass es wenig vergleichbare Fälle gebe, sagte Oberstaatsanwältin Elvira Klein der Deutschen Presse-Agentur nach dem ersten Verhandlungstag. Rechnungen zur Schadenshöhe basierten auf Schätzungen und Mittelwerten. "Man muss sich dem Ergebnis nähern, das am wahrscheinlichsten ist, so nah wie möglich an der Wirklichkeit", so Klein. Erschwert wird die Suche nach der Wahrheit auch dadurch, dass die Ermittlungen bis zum Prozessbeginn 15 Jahre gedauert haben. Nach 10 Jahren ab der Tat würde Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verjähren.

Aus Angaben des Finanzamtes geht laut Staatsanwaltschaft hervor, dass das Reinigungsunternehmen in den betreffenden Jahren Millionen Euro Umsätze machte. Die Geschäftsführerin soll zu wenige Steuern gezahlt und bei der Umsatz-und Körperschaftssteuer falsche Angaben gemacht haben.

Am ersten Verhandlungstag standen noch andere Fragen im Raum. Von der angesetzten Höhe des aufgekommenen Schadens sind sowohl Staatsanwaltschaft als auch Strafkammer nicht überzeugt. Der zuständige Richter hält die Summe des Steuerschadens, die Finanzamt und Staatsanwaltschaft angegeben haben, für zu hoch angesetzt und geht von geschätzt rund 600 000 Euro aus. Die Tageseinnahmen lägen zwischen 30 und 500 Euro und seien nicht überall gleich, deshalb müsse ein Mittelwert aller Einnahmen genommen werden, sagte er. Die Höhe der Summe hätte Auswirkungen auf das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen von einem höheren Schaden aus.

Erschwert wird der Fall auch dadurch, dass die Kassenbücher der Reinigungsfirma nach Angaben des Gerichts bis heute nicht auffindbar sind, die die Einnahmen belegen sollen. Auch die als Zeugin befragte Mutter konnte darüber keine Auskunft geben. Eine weitere Rolle spielt für die Strafkammer, dass vier der 78 Sanitärobjekte in Österreich und nicht in Deutschland liegen. Ob in diesen Fällen deutsches Recht gelte, sei fraglich.

Im Fall einer Verurteilung droht der 49-Jährigen nach Angaben des Gerichts eine Haftstrafe in Höhe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstermine angesetzt. 28 Zeugen sind geladen, darunter im September das Finanzamt Cottbus.

© dpa-infocom, dpa:220824-99-502711/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: