Prozesse - Celle:Urteil: Achtjähriges Kind haftet bei Fahrradunfall

Celle
Vor dem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Celle (dpa/lni) - Auch ein achtjähriges Kind kann dem Oberlandesgericht Celle zufolge haftbar gemacht werden, wenn es einen Fahrradunfall mit einer Fußgängerin verursacht hat. Das Gericht berichtete am Donnerstag von einem Fall, in dem rechtlich nicht die Eltern für den Schaden haften, sondern das Kind. (Az: 14 U 69/19). Ein Gerichtssprecher sagte aber: "Natürlich muss das Mädchen nicht sein Taschengeld aufbringen." Letztlich trage die private Haftpflichtversicherung der Eltern die Kosten.

Der Unfall war den Angaben nach auf der Strandpromenade an einem See in Norditalien passiert. Die damals achtjährige Tochter einer Familie aus dem Raum Hannover fuhr mit dem Fahrrad, schaute aber nach hinten zu ihren Eltern. Vorne musste eine Fußgängerin aus Süddeutschland dem Zusammenstoß ausweichen, stürzte und verletzte sich folgenschwer.

Die Eltern hatten das Kind noch mit Rufen zu warnen versucht. Deshalb bescheinigte ihnen das Oberlandesgericht, sie hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Zu dem Kind hieß es, es fahre seit seinem fünften Lebensjahr im Straßenverkehr Fahrrad. Es habe gewusst, dass seine Fahrweise in dem Moment gefährlich gewesen sei.

Die Richter zitierten Paragraf 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach sind nur Minderjährige unter sieben Jahren in keinem Fall verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Ältere Kinder können prinzipiell haften. Ausnahmen gibt es, wenn sie "nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" haben. Die Achtjährige habe diese Einsicht aber gehabt, befanden die Richter.

Diese zivilrechtliche Festlegung hat nichts zu tun mit dem Strafrecht, das Kinder unter 14 Jahren als schuldunfähig einstuft.

Die Klägerin war mit ihrem Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zunächst vor dem Landgericht unterlegen und hatte Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt.

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