Celle (dpa) - Krankenkassen dürfen keine Kosten für eine Barthaarentfernung in einem Kosmetikstudio übernehmen - auch nicht für Transsexuelle. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle hervor (L 16 KR 462/19). Geklagt hatte eine 57 Jahre alte Frau aus Braunschweig, der bei ihrer Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen worden war. Nach einer operativen Geschlechtsangleichung hatte ein Hautarzt ihre Barthaare mit einer Laser-Behandlung entfernt, allerdings wirkte der Laser nicht bei weißen, borstigen Haaren. Die Klägerin erklärte in ihrem Antrag auf Kostenübernahme an ihre Krankenkasse, dass kein Hautarzt die Behandlung mit der Elektronadel anbiete, für eine Kosmetikerin sei diese aber eine Standardtherapie.
Das Landessozialgericht bestätigte in seinem Urteil die Rechtsauffassung der Kasse, die den Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt hatte. Eine Epilationsbehandlung unterliege dem Arztvorbehalt, begründeten die Richter. Hier dürften keine Ausnahmen gemacht werden. Zwar sei es als Systemversagen zu bewerten, dass keine Mediziner die benötigte Nadelepilation anbieten würden. Allerdings könne die Anerkennung weiterer Berufsgruppen wie Kosmetikerinnen allein vom Gesetzgeber geregelt werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage sei die Revision zugelassen worden, teilte das Gericht am Montag mit.