Leipzig (dpa) - Die Datensammelpraxis des BND wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Anwalt Niko Härting hatte gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung geklagt, ist am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber gescheitert. Jetzt kündigte er eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an. Der Anwalt hält die Überwachung von internationalem E-Mail-Verkehr durch den Geheimdienst für völlig überzogen und unrechtmäßig. Die Leipziger Richter hielten die Klage für unzulässig, weil der Anwalt nicht nachweisen konnte, dass er von der Ausspäherei des BND tatsächlich direkt betroffen ist.
Prozesse:Bundesverfassungsgericht soll E-Mail-Überwachung des BND prüfen
Leipzig (dpa) - Die Datensammelpraxis des BND wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Anwalt Niko Härting hatte gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung geklagt, ist am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber gescheitert. Jetzt kündigte er eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an. Der Anwalt hält die Überwachung von internationalem E-Mail-Verkehr durch den Geheimdienst für völlig überzogen und unrechtmäßig. Die Leipziger Richter hielten die Klage für unzulässig, weil der Anwalt nicht nachweisen konnte, dass er von der Ausspäherei des BND tatsächlich direkt betroffen ist.
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