Prozesse:Bundesrichter: Kein Geld für Kinderwunschbehandlung ohne Trauschein

Kassel (dpa) - Ledige Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bekommen für künstliche Befruchtungen kein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel heute klargestellt. Es wies die Revision der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union zurück. Sie wollte auch unverheirateten Paaren Zuschüsse gewähren. Für Eheleute gibt es Zuschüsse für maximal drei Versuche. Dass ledige Paare kein Geld für die Behandlung bekommen, sei zudem verfassungskonform. Die Ehe biete Kindern grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit.

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Kassel (dpa) - Ledige Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bekommen für künstliche Befruchtungen kein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel heute klargestellt. Es wies die Revision der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union zurück. Sie wollte auch unverheirateten Paaren Zuschüsse gewähren. Für Eheleute gibt es Zuschüsse für maximal drei Versuche. Dass ledige Paare kein Geld für die Behandlung bekommen, sei zudem verfassungskonform. Die Ehe biete Kindern grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit.

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