Kassel (dpa) - Ledige Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bekommen für künstliche Befruchtungen kein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel heute klargestellt. Es wies die Revision der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union zurück. Sie wollte auch unverheirateten Paaren Zuschüsse gewähren. Für Eheleute gibt es Zuschüsse für maximal drei Versuche. Dass ledige Paare kein Geld für die Behandlung bekommen, sei zudem verfassungskonform. Die Ehe biete Kindern grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit.
Prozesse:Bundesrichter: Kein Geld für Kinderwunschbehandlung ohne Trauschein
Kassel (dpa) - Ledige Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bekommen für künstliche Befruchtungen kein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel heute klargestellt. Es wies die Revision der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union zurück. Sie wollte auch unverheirateten Paaren Zuschüsse gewähren. Für Eheleute gibt es Zuschüsse für maximal drei Versuche. Dass ledige Paare kein Geld für die Behandlung bekommen, sei zudem verfassungskonform. Die Ehe biete Kindern grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema