Prozesse - Bremen:Freispruch für Pastor Latzel: Keine Volksverhetzung

Bremen
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Bremen (dpa) - Das Landgericht Bremen hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Strafkammer kassierte am Freitag ein Urteil des Amtsgerichtes vom November 2020, das den 54-jährigen Geistlichen wegen abwertender Äußerungen über Homosexualität und Gendertheorien zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Das Landgericht sah keine Hinweise für eine Aufstachelung zum Hass und die Äußerungen Latzels vom Grundsatz der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. (AZ 51 Ns 225 Js 26577/20)

Gleichwohl nannte Richter Hendrik Göhner die Wortwahl Latzels befremdlich. "Sie sind kein Beitrag, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, wo alle gut miteinander auskommen", sagte er. Latzel habe sich aber für die Äußerungen entschuldigt und mit seinen Aussagen nicht auf eine Bevölkerungsgruppe abgezielt. Vielmehr sei es ihm mit Blick auf die Gendertheorie um das soziologische Konzept und nicht etwa um Personen gegangen.

Latzel, der seit Ende 2007 Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen ist, hatte am 19. Oktober 2019 im ersten Teil eines rund zweistündigen Seminars vor 30 Ehepaaren der Gemeinde unter anderem von "Genderdreck", "Verbrechern" vom Christoper Street Day und einer "Homo-Lobby" gesprochen, die teuflisch sei. Das Seminar war im März 2020 kurzzeitig und nach Worten Latzels "versehentlich" als Audiodatei auf Youtube eingestellt worden.

Latzel, dessen Wortwahl zwar archaisch anmute, argumentiere von der Bibel her, so der Richter. Man dürfe diese Äußerungen nicht aus dem Kontext des Eheseminars nehmen, dessen Teilnehmer aus der St. Martini-Gemeinde stammten und die Aussagen hätten einordnen können. Zum Kontext gehöre auch, dass die als konservativ geltende Gemeinde mehrfach Störungen wie etwa einem "Kiss-In" von Homosexuellen während eines Gottesdienstes 2008 und auch Sachbeschädigungen erfahren habe.

Latzel selbst wollte sich nach dem Urteil nicht äußern. Er verwies auf ein noch laufendes Disziplinarverfahren gegen ihn bei seinem Arbeitgeber, der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK). Sein Anwalt Sascha Böttner sprach mit Blick auf das Urteil von einer "vernünftigen, objektiven juristischen Einordnung des Sachverhalts". Das Gericht sei zu dem treffenden Schluss gekommen, dass die Glaubensfreiheit in der Abwägung mit den Äußerungen seines Mandanten überwiege.

Das Disziplinarverfahren sei völlig unabhängig vom Strafverfahren, so Böttner. Aus seiner Sicht sei es aber "natürlich" nach dem Freispruch einzustellen. Die BEK teilte mit, man nehme das Urteil zur Kenntnis und respektiere den Ausgang des Berufungsverfahrens. Der Kirchenausschuss werde nun prüfen, welche Auswirkungen der Freispruch für das kirchengerichtliche Disziplinarverfahren habe.

"Es ist allerdings klar, dass nach dienstrechtlicher Einschätzung Ausgrenzung und Verunglimpfung von Personen durch einen Pfarrer nicht tragbar sind. Aus diesem Grund werden wir auch weiterhin regelmäßig Dienstgespräche mit Herrn Latzel führen", sagte BEK-Schriftführer Pastor Bernd Kuschnerus.

Vor dem Landgericht protestierten rund 60 Demonstranten aus der homosexuellen und queeren Szene gegen das Urteil. Sie sei empört und wütend, sagte eine Teilnehmerin. Das Gericht habe die Bibel höher bewertet als die Grundrechte vieler Menschen. Dies sei ein Skandal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann bis nächsten Freitag einen Revisionsantrag stellen.

© dpa-infocom, dpa:220519-99-356180/4

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