Prozesse - Braunschweig:Gericht: Verkauf von Hanfblütentee ist strafbar

Braunschweig
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Braunschweig (dpa/lni) - Der Verkauf von Hanfblütentees ist nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig strafbar - auch wenn der THC-Gehalt niedrig ist. Eine Strafkammer verurteilte deshalb die Betreiber einer Hanfbar in der Stadt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen auf Bewährung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. (Az.: 4 KLs 5/19)

Ein 28-Jähriger wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, der 37-jährige Mitangeklagte bekam sieben Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von drei und zweieinhalb Jahren gefordert und nach Angaben eines Sprechers bereits Revision eingelegt.

Die Angeklagten sollen mehrere Kilogramm unverarbeitete Cannabisblüten und –blätter im Ausland bestellt, in Gläser mit wenigen Grammportionen abgefüllt und diese als "Hanfblütentee" verkauft haben. Der THC-Gehalt lag nach einem Gutachten des Landeskriminalamts überwiegend im Bereich von 0,2 Prozent oder darunter, so dass nur wenige Gramm des Wirkstoffs abgeben wurden.

Der Verkauf ist für das Gericht trotz des niedrigen Wirkstoffgehalts ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Die Beschuldigten könnten sich auch nicht auf eine Ausnahmevorschrift berufen, nach der Cannabis unter bestimmten Umständen nicht unter das Gesetz fällt. Ein gewerblicher Zweck etwa liegt nach Auffassung der Richter ausschließlich beim Verkauf an andere Gewerbetreibende vor, nicht jedoch bei einem Verkauf an Kunden wie in der Hanfbar.

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