Prozesse - Brandenburg an der Havel:Tod von Feuerwehrleuten: Berufungsprozess beginnt

Potsdam/Lehnin (dpa/bb) - Vor dem Landgericht Potsdam beginnt am Donnerstag (9.00 Uhr) der Berufungsprozess gegen den LKW-Fahrer, der im September 2017 in eine Unfallstelle raste und dadurch den Tod zweier Feuerwehrleute verursachte. Der 57-Jährige wurde im ersten Prozess vom Amtsgericht Brandenburg/Havel unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam und die Verteidigung des Mannes legten Berufung gegen das Urteil ein. Am Donnerstag sind drei Zeugen zum Prozess geladen.

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Potsdam/Lehnin (dpa/bb) - Vor dem Landgericht Potsdam beginnt am Donnerstag (9.00 Uhr) der Berufungsprozess gegen den LKW-Fahrer, der im September 2017 in eine Unfallstelle raste und dadurch den Tod zweier Feuerwehrleute verursachte. Der 57-Jährige wurde im ersten Prozess vom Amtsgericht Brandenburg/Havel unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam und die Verteidigung des Mannes legten Berufung gegen das Urteil ein. Am Donnerstag sind drei Zeugen zum Prozess geladen.

Der Mann war am frühen Morgen des 5. Septembers 2017 ungebremst in eine Unfallstelle auf der Autobahn 2 bei Lehnin (Potsdam-Mittelmark) gerast. Der Sattelzug rammte zunächst ein Polizeifahrzeug, kam ins Schleudern und erfasste dann ein Feuerwehrauto. Das schwere rote Fahrzeug kippte um und begrub die beiden 23 und 38 Jahre alten Helfer unter sich. Sie starben noch am Unfallort. Vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel hatte der 57-Jährige angegeben, möglicherweise eingeschlafen zu sein.

Die beiden Männer waren als freiwillige Helfer in der Nacht bei dem ersten Unfall im Einsatz. Ein Kleintransporter war dabei auf einen Sattelschlepper aufgefahren. Der Fahrer wurde eingeklemmt. Auch ein weiterer Feuerwehrmann (23) wurde bei dem Unfall schwer verletzt.

Der Tod der beiden Feuerwehrmänner löste große Betroffenheit und eine Diskussion um die finanzielle Absicherung freiwilliger Helfer aus. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 erhalten Hinterbliebene von freiwilligen Feuerwehrleuten im Todesfall nun dieselben Leistungen wie bei Mitgliedern der Berufsfeuerwehr.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte drei Jahre und sieben Monate gefordert. Die Behörde wendet sich in ihrer Berufung dagegen, dass der Mann nur wegen fahrlässiger und nicht vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist. Auch der Angeklagte hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er beantragte eine Bewährungsstrafe. Das Gericht hat zwei Verhandlungstage angesetzt.

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