Prozesse - Bonn:Lebenslange Haft nach Foltermord in Flüchtlingsheim

Bonn
Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Bonn (dpa/lnw) - Im Prozess um einen Foltermord in einem Flüchtlingsheim in Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) hat das Bonner Landgericht einen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Mittäter wurde zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - wegen seines massiven Drogen- und Alkoholkonsums galt er zur Tatzeit als vermindert steuerungsfähig. Beide Angeklagte wurden am Montag wegen Mordes durch grausame Begehungsweise verurteilt.

Die beiden 28 und 29 Jahre alten Männer aus Marokko hatten im Juli 2020 einen 45-Jährigen in seinem Zimmer in der städtischen Unterkunft in Lohmar über mehrere Stunden gefesselt und malträtiert. Unter anderem schlugen sie mit einem Tischbein mehr als 20 Mal auf den Schädel des Opfers ein. Das Gesicht war danach völlig entstellt. Bei der Obduktion wurden 200 Hautverletzungen am ganzen Körper festgestellt.

Selbst für die Erfahrung eines Schwurgerichts handle es sich um einen besonders schrecklichen Fall, hieß zu Beginn der Urteilsbegründung. Ein Beamter habe den ersten Eindruck am Tatort mit den Worten beschrieben: "Das war Folter." Alles sei voller Blut gewesen. Die Angeklagten hatten sich im Prozess in großen Teilen auf Erinnerungslücken berufen.

Über die Gründe, warum der Mann so grauenvoll zugerichtet wurde, konnte das Gericht nur spekulieren. Selbst wenn die Angeklagten - wie einer der beiden erklärt hatte - mit einem Messer angegriffen worden seien, könne man bei dieser "Gewaltorgie" nicht von Notwehr sprechen. "Die beiden Menschen, die hier sitzen", hieß es im Urteil, "hatten Spaß am Töten."

Der Vorsitzende der Kammer sagte zudem, dass auch Frust nicht auszuschließen sei. Die Angeklagten hätten zuvor erfahren, dass ihre Asylanträge abgelehnt worden seien. Danach hätten sie das spätere Opfer getroffen und zwei Tage lang getrunken und Drogen genommen, bis "etwas furchtbar schief gelaufen" sei.

Nach dem Urteil erklärten beide Verteidiger, dass sie in Revision gehen werden.

© dpa-infocom, dpa:210228-99-630923/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: