Prozesse - Bonn:Ex-Lebensgefährtin mit Benzin übergossen: Acht Jahre Haft

Prozesse - Bonn: Das Eingangsportal des Landgerichts in Bonn. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
Das Eingangsportal des Landgerichts in Bonn. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Bonn (dpa/lnw) - Das Bonner Schwurgericht hat am Dienstag einen 54-jährigen Mann wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der ehemalige Lastwagenfahrer hatte laut Anklage kurz nach Weihnachten 2021 seine langjährige Lebensgefährtin und Mutter einer gemeinsamen Tochter mit Benzin übergossen und versucht, sie anzünden. Jedoch konnte sich die 44-Jährige befreien, das Benzin getränkte Kleid vom Leib reißen und zu Nachbarn fliehen.

Dann hatte der Angeklagte demnach das Wohnzimmerfenster des Einfamilienhauses in Morsbach (Oberbergischer Kreis) eingeschlagen und weiteres Benzin ins Haus geschüttet. Die dort anwesenden vier Pflegekinder forderte er auf, in die erste Etage zu gehen. Nachdem die zwischen 4 und 17 Jahre alten Kinder verschwunden waren, entzündete er das Benzin, wobei er das Kleid als Lunte benutzte. Die Feuerwehr löschte den Brand innerhalb einer halben Stunde, die Kinder wurden nicht verletzt.

Im Gegensatz zur Staatsanwältin ging das Gericht davon aus, dass der 54-Jährige den Tod der Kinder nicht gewollt habe. Durch die Aufforderung, dass sie nach oben gehen sollten, habe er sie aus der Gefährdung bringen wollen. Als Pflegevater sei er immer nett und liebevoll zu den Kindern gewesen. Das hatten seine Ex-Lebensgefährtin und die älteste Pflegetochter als Zeuginnen bestätigt.

Laut Urteil war Hintergrund der Tat, dass die 44-Jährige sich ein Jahr zuvor von dem Mann getrennt hatte. Dennoch hatten sie die Kinder noch gemeinsam versorgt. Nach einem gewalttätigen Übergriff im November 2021 durfte der Pflegevater Weihnachten nicht mit der Familie feiern. Bei beiden, teilweise spontanen Vorfällen habe es knapp vor der absoluten Katastrophe gestanden, hieß es im Urteil.

© dpa-infocom, dpa:220816-99-408842/2

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