Prozesse - Bochum:Junge im Schrank: Angeklagter soll in Sicherungsverwahrung

Bochum
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa (Foto: dpa)

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Bochum (dpa/lnw) - Im Fall eines in einem Schrank versteckten und laut Anklage Hunderte Male sexuell missbrauchten Jungen in Recklinghausen droht dem mutmaßlichen Täter eine lange Haftstrafe. In ihrem nicht-öffentlichen Plädoyer vor dem Bochumer Landgericht hat die Staatsanwaltschaft für den 46-Jährigen insgesamt elf Jahre Haft und die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beantragt. Die Anwältin des Jungen forderte sogar insgesamt 15 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten stellte am Mittwoch keinen konkreten Strafantrag.

Der damals 13 Jahre alte Junge war im Sommer 2017 aus einer betreuten Wohngruppe im Kreis Recklinghausen verschwunden. Kurz vor Weihnachten 2019 wurde der Jugendliche dann bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Recklinghausen zufällig entdeckt. Die Polizei fand ihn in einem Schrank. Grund der Durchsuchung war der Verdacht auf Besitz von kinderpornografischen Bildern.

Nach Angaben des Jungen soll der 46-jährige Deutsche ihm während dieser Zeit Hunderte Male sexualisierte Gewalt angetan haben. Der Angeklagte hatte sexuelle Kontakte im Prozess zuletzt doch noch eingeräumt.

Das Bochumer Landgericht will das Urteil Anfang September verkünden.

© dpa-infocom, dpa:210714-99-382953/3

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