Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft von heute an, ob Computerhersteller für Drucker und PCs nachträglich eine Gebühr entrichten müssen. Die Vergütung soll Autoren und Journalisten zugutekommen. Diese sollen dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten private Kopien geschützter und damit eigentlich kostenpflichtiger Werke anfertigen können. In dem Prozess geht es um eine Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung schon festgelegt.
Prozesse:BGH verhandelt über Urheberabgabe für Drucker und PCs
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft von heute an, ob Computerhersteller für Drucker und PCs nachträglich eine Gebühr entrichten müssen. Die Vergütung soll Autoren und Journalisten zugutekommen. Diese sollen dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten private Kopien geschützter und damit eigentlich kostenpflichtiger Werke anfertigen können. In dem Prozess geht es um eine Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung schon festgelegt.
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