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Prozesse:BGH verhandelt über Kinderquark «Monsterbacke»

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft heute, ob Ehrmann bei der Werbung für seinen Kinderquark "Monsterbacke" zu weit gegangen ist. Den Richtern liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale vor. Diese sieht in dem Slogan "So wichtig wie tägliche Glas Milch!" einen Verstoß gegen EU-Recht. Der Slogan sei "irreführend" und wecke bei den Verbrauchern falsche Hoffnungen, argumentieren die Wettbewerbshüter. Denn der Quark enthalte viel mehr Zucker als reine Milch. Darauf sei auf der Verpackung nicht hingewiesen worden.

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft heute, ob Ehrmann bei der Werbung für seinen Kinderquark „Monsterbacke“ zu weit gegangen ist. Den Richtern liegt eine Klage der Wettbewerbszentrale vor. Diese sieht in dem Slogan „So wichtig wie tägliche Glas Milch!“ einen Verstoß gegen EU-Recht. Der Slogan sei „irreführend“ und wecke bei den Verbrauchern falsche Hoffnungen, argumentieren die Wettbewerbshüter. Denn der Quark enthalte viel mehr Zucker als reine Milch. Darauf sei auf der Verpackung nicht hingewiesen worden.

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