Karlsruhe (dpa) - Computerhersteller müssen für bereits verkaufte Drucker und PCs in Deutschland nachträglich eine Abgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können. Das Urteil betrifft Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine Vergütung festgelegt. Auf die Hersteller könnte könnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen.
Prozesse:BGH verdonnert Computerhersteller zur Abgabe für Drucker und PCs
Karlsruhe (dpa) - Computerhersteller müssen für bereits verkaufte Drucker und PCs in Deutschland nachträglich eine Abgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können. Das Urteil betrifft Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine Vergütung festgelegt. Auf die Hersteller könnte könnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen.
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