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Prozesse:BGH: Reiseveranstalter müssen sich an Flugzeiten halten

Karlsruhe (dpa) - Reiseveranstalter dürfen sich die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offen halten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Karlsruher Richter gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der gegen Europas größten Reiseveranstalter Tui geklagt hatte. Denn in seinen Verträgen behielt sich Tui die endgültige Festlegung der Flugzeiten vor. Dies ermögliche es dem Reiseanbieter jedoch, die Zeiten beliebig und unabhängig von sachlichen Gründen zu ändern, urteilte der BGH. Das sei Reisenden nicht zumutbar.

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Karlsruhe (dpa) - Reiseveranstalter dürfen sich die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offen halten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Karlsruher Richter gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der gegen Europas größten Reiseveranstalter Tui geklagt hatte. Denn in seinen Verträgen behielt sich Tui die endgültige Festlegung der Flugzeiten vor. Dies ermögliche es dem Reiseanbieter jedoch, die Zeiten beliebig und unabhängig von sachlichen Gründen zu ändern, urteilte der BGH. Das sei Reisenden nicht zumutbar.

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