Karlsruhe (dpa) - Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn sie deren Pauschalreise auf einen Ersatz-Teilnehmer umbuchen. Zwei Urlauber, die sich gegen diese Praxis gewehrt hatten, scheiterten in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Veranstalter müssen eine solche Übertragung der Reise grundsätzlich ermöglichen, wenn zum Beispiel ein Kunde kurz vorher krank wird. Der verhinderte Urlauber hat laut Gesetz aber die "entstehenden Mehrkosten" zu tragen.
Prozesse:BGH lässt Reiseveranstaltern teure Umbuchungen durchgehen
Karlsruhe (dpa) - Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn sie deren Pauschalreise auf einen Ersatz-Teilnehmer umbuchen. Zwei Urlauber, die sich gegen diese Praxis gewehrt hatten, scheiterten in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Veranstalter müssen eine solche Übertragung der Reise grundsätzlich ermöglichen, wenn zum Beispiel ein Kunde kurz vorher krank wird. Der verhinderte Urlauber hat laut Gesetz aber die "entstehenden Mehrkosten" zu tragen.
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