Karlsruhe (dpa) - Internetdienste müssen die Daten anonymer Nutzer nur bei Ermittlungen von Behörden oder zur Durchsetzung von Urheberrechten preisgeben. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reicht dafür nicht aus. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In dem konkreten Fall scheiterte ein Arzt aus Baden-Württemberg mit der Forderung, Namen und Anschrift des Verfassers einer negativen Bewertung im Bewertungsportal Sanego zu bekommen. Das Gericht bekräftigte damit den Schutz der Anonymität im Internet.
Prozesse:BGH: Kein Auskunftsanspruch bei Pöbeleien im Internet
Karlsruhe (dpa) - Internetdienste müssen die Daten anonymer Nutzer nur bei Ermittlungen von Behörden oder zur Durchsetzung von Urheberrechten preisgeben. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reicht dafür nicht aus. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In dem konkreten Fall scheiterte ein Arzt aus Baden-Württemberg mit der Forderung, Namen und Anschrift des Verfassers einer negativen Bewertung im Bewertungsportal Sanego zu bekommen. Das Gericht bekräftigte damit den Schutz der Anonymität im Internet.
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