Karlsruhe (dpa) - Wegen eines Verstoßes gegen die Strafprozessordnung hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zu großangelegtem Betrug mit falsch abgerechneten Corona-Tests aufgehoben. Das Landgericht Bochum hatte nach Angaben vom Dienstag nicht über ein mitteilungspflichtiges Gespräch zwischen dem Vorsitzenden Richter und den Verteidigern in einer Sitzungspause in Bezug auf eine Verständigung informiert. Das Landgericht muss nun noch einmal neu verhandeln und entscheiden. Anlass für die Karlsruher Entscheidung war laut BGH eine Verfahrensrüge des Angeklagten. (Az. 4 StR 493/22)
Das Landgericht hatte einen Unternehmer im Juni 2022 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte zuletzt doch noch gestanden, über seine zahlreichen Teststellen im Ruhrgebiet und im Rheinland deutlich mehr sogenannte Bürgertests abgerechnet zu haben als tatsächlich durchgeführt worden waren. Den dem Bund so entstandenen Schaden bezifferte das Gericht auf rund 24,5 Millionen Euro.
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