Prozesse:BGH billigt Schadenersatz bei vorzeitigen Abbruch von Internetauktion

Karlsruhe (dpa) - Wer eine Internetauktion ohne Grund vorzeitig abbricht, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das haben Richter am Bundesgerichtshof geurteilt. Sie gaben damit einem Bieter recht, der gegen den vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Internetplattform eBay geklagt hatte. Er kann jetzt mit 8500 Euro Schadenersatz rechnen. Im konkreten Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat angeboten. Die Auktion sollte zehn Tage laufen, doch nach zwei Tagen brach er sie ab. Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro.

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Karlsruhe (dpa) - Wer eine Internetauktion ohne Grund vorzeitig abbricht, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das haben Richter am Bundesgerichtshof geurteilt. Sie gaben damit einem Bieter recht, der gegen den vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Internetplattform eBay geklagt hatte. Er kann jetzt mit 8500 Euro Schadenersatz rechnen. Im konkreten Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat angeboten. Die Auktion sollte zehn Tage laufen, doch nach zwei Tagen brach er sie ab. Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro.

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