Prozesse - Berlin:Untreue in Senatsverwaltung: Zwei Ex-Mitarbeiter verurteilt

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Berlin (dpa/bb) – Als Mitarbeiter der Berliner Senatsverwaltung für Bildung haben eine ehemalige Schulrätin und ihr damaliger  Referatsleiter öffentliche Gelder in die eigene Tasche gesteckt und einen Schaden von 236 000 Euro verursacht. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte am Dienstag gegen die 58-jährige Frau zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der 51-Jährige erhielt ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung. Beide hätten sich des Betrugs und der Untreue in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht, begründete die Richterin. Die Angeklagten hatten umfassend gestanden.

In fünf der 21 angeklagten Taten in der Zeit von 2010 bis 2013 haben die Frau und ihr damaliger Vorgesetzter laut Ermittlungen gemeinsam agiert. Sie hätten mit einer GmbH Werkverträge abgeschlossen und Zahlungen von 107 000 Euro veranlasst, obwohl von dem Unternehmen keine Leistungen erbracht worden seien. Das Geld hätten sie sich abzüglich einer "Aufwandsentschädigung" von zehn Prozent zurückgeben lassen. Die 58-Jährige habe in 16 weiteren Fällen mithilfe anderer fingierter Werkverträge noch weitere Gelder veruntreut.

"Man hat es ihnen leicht gemacht", sagte die Verteidigerin der 58-Jährigen. Kontrollen hätten gefehlt. Ihre Mandantin sei außerdem "permanent überfordert" gewesen. Als Haushaltsmittel noch ausgegeben werden sollten, sei die 58-Jährige auf die Idee gekommen, "sich an dem Kuchen zu bedienen". Die Angeklagten, die inzwischen miteinander verheiratet sind, hätten sich nach Entdeckung um Wiedergutmachung bemüht, einen Vergleich mit der Senatsverwaltung geschlossen und rund 180 000 Euro zurückgezahlt. Sie seien auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen den Anträgen des Staatsanwalts. Die Verteidiger plädierten auf geringere Strafen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. 

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