Prozesse - Berlin:Tödlicher Unfall mit Polizeiauto: Kollision mit 93 km/h

Berlin
Der Eingang vom Amtsgericht Tiergarten mit Schriftzug des Gerichts und dem Berliner Wappen. Foto: Taylan Gökalp/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Im Prozess gegen einen Polizeihauptkommissar um die tödliche Kollision eines Funkstreifenwagens mit dem Auto einer jungen Frau in Berlin-Mitte hat die Befragung eines technischen Gutachters begonnen. Der Sachverständige erklärte, der Angeklagte am Steuer des Fahrzeugs sei mit einer Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern in das Auto der 21-Jährigen geprallt. Er habe 1,7 Sekunden und 55,6 Meter vor dem Crash eine Vollbremsung eingeleitet - aus einem Tempo von knapp über 130 km/h heraus. Vermeidbar wäre der Unfall bei etwa 100 Stundenkilometern gewesen, so der Gutachter am Montag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Der 53-jährige Angeklagte war am 29. Januar 2018 mit Blaulicht und Signal auf dem Weg zu einem Einsatz, als er in den Wagen der 21-Jährigen gekracht war. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Der Unfall wäre bei angemessener Sorgfalt zu vermeiden gewesen, heißt es in der Anklage. Der Hauptkommissar hat sich bislang im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Der Gutachter erklärte weiter, die Frau in einem Kleinwagen sei von der mittleren Fahrspur nach links abgebogen, um einzuparken. Der Vorgang hätte etwa zwei Sekunden gedauert. "Diese etwa zwei Sekunden blieben dem Angeklagten für eine Reaktion." Zu zwei Bremsungen kurz hintereinander sei es vor der Kollision gekommen - die erste etwa 90 Meter und 2,6 Sekunden vorher. Zu dem Zeitpunkt sei das Polizeiauto mit 134 Stundenkilometern aus einem Tunnel gekommen. "Bei geringerer Geschwindigkeit und gleicher Reaktion wäre der Unfall vermeidbar gewesen", so der Experte.

Die tödliche Kollision hatte große Wellen geschlagen - dabei ging es auch um Ungereimtheiten bei den Ermittlungen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage waren am inzwischen achten Verhandlungstag mit Beweisanträgen zu ihrem Verdacht, der Angeklagte könnte bei der Unfallfahrt alkoholisiert gewesen sein, gescheitert. Die Befragung des Gutachters wird voraussichtlich am 3. Dezember fortgesetzt.

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