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Prozesse - Berlin:Schülerin an Spreebucht getötet: Mordprozess neu aufgerollt

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Berlin (dpa/bb) - Zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 15-jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht ist der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder neu aufgerollt worden. Der Verteidiger erklärte am Dienstag vor dem Landgericht der Hauptstadt, der Angeklagte werde sich zunächst nicht äußern.

Der 43-Jährige war im März 2021 wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil teilweise aufgehoben und eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angeordnet. Zentrale Frage ist nun die Schuldfähigkeit des Angeklagten, der bereits nach einer Vergewaltigung von 2001 bis 2014 im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht war.

Der deutsche Angeklagte und die 15 Jahre alte Schülerin waren sich in der Nacht zum 5. August 2020 zufällig auf dem S-Bahnhof Ostkreuz begegnet. Das Mädchen kam von einer Geburtstagsfeier. Bilder aus Überwachungskameras würden belegen, dass die Schülerin den Mann zunächst freiwillig begleitet habe, hieß es im ersten Urteil. Er sei dann gewalttätig geworden, habe die sich wehrende Jugendliche auf einem Brachgelände an der Spreebucht in ein Gebüsch gezogen, vergewaltigt und erwürgt.

Die Feststellungen zum Tatgeschehen an der Rummelsburger Bucht hatte der BGH im November vorigen Jahres bestätigt. Sämtliche Feststellungen des Landgerichts zur subjektiven Seite aber wurden von den BGH-Richtern aufgehoben. Es sei im neuen Prozess auch zu prüfen, ob es möglicherweise eine Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gewesen sei. Im ersten Urteil war das Gericht vom Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht und nicht von einem Sexualmord ausgegangen.

Die Frage der Schuldfähigkeit des Mannes, der sich 13 Jahre in einer Klinik für psychisch kranke Straftäter befand, war im ersten Prozess umstritten. Es war bei ihm eine Persönlichkeitsstörung mit Impulskontrollstörungen festgestellt worden. Zudem hatte der 43-Jährige bei der Tat unter Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden. Das Landgericht befand im ersten Urteil, seine Steuerungsfähigkeit sei erhalten gewesen. Dies belege unter anderem sein Verhalten nach der Tat.

Der BGH beanstandete, bei der Frage der Schuldfähigkeit sei nicht ausreichend ein Zusammenspiel von Krankheit sowie Alkohol und Drogen berücksichtigt worden. Es sei auch eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen.

Der 43-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. In einem Verfahren wegen Vergewaltigung einer 68 Jahre alten Frau war er 2001 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung freigesprochen, aber im Maßregelvollzug untergebracht worden. Nach 13 Jahren wurde der Gewalttäter in einem Gutachten als nicht mehr gefährlich eingestuft und auf Bewährung aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassen.

Der Mann hatte in der ersten Verhandlung sein Schweigen nach zehn Tagen gebrochen und erklärt, er habe die 15-Jährige nicht töten wollen. Er sei stark alkoholisiert gewesen und habe unter Einfluss von Drogen gestanden. Seine Verteidiger plädierten auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit, stellten allerdings keinen konkreten Strafantrag.

Für den neuen Prozess sind bislang 13 weitere Verhandlungstage bis zum 29. September vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:220808-99-318653/4

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