Prozesse - Berlin:Prozess gegen SUV-Fahrer: Geldstrafe

Berlin
Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Weil er einen Radfahrer ausgebremst und dann an den Oberarmen gepackt hatte, ist ein 52-jähriger SUV-Fahrer zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Zudem verhängte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein dreimonatiges Fahrverbot gegen den angeklagten Feuerwehrmann. Er habe den 38-jährigen Radfahrer wegen eines vermeintlichen Rotlichtverstoßes zur Rede stellen wollen, hieß es am Montag im Urteil. "Das geht gar nicht." Der Angeklagte habe sich der Nötigung und der Körperverletzung schuldig gemacht.

Der Radfahrer und der Fahrer eines sogenannten Sportgeländewagens waren sich im Mai 2019 in Treptow begegnet. Der Angeklagte erklärte, der Radfahrer sei bei roter Ampel auf dem Fahrradweg an den haltenden Autos vorbeigefahren. Als er ihn durch das geöffnete Beifahrerfenster ansprach, habe der Mann in seine Richtung gespuckt. Danach sei er dem Radfahrer gefolgt, habe ihn überholt und sich quer auf den Fußweg gestellt, um den Radfahrer zu stoppen. "Ich weiß auch nicht, was an dem Tag mit mir los war, es tut mir leid", so der Angeklagte.

Der 38-Jährige sagte als Zeuge, der SUV-Fahrer habe ihn abgedrängt, dabei seinen Feuerwehrausweis hochgehalten und verlangt, dass er sofort anhalte. Immer wieder habe der Angeklagte vor ihm abgebremst und dann wieder beschleunigt. Weil kaum ein Abstand zum Auto war, habe er "den Fehler gemacht und mich durch ein Spucken versucht zu wehren". Zuletzt habe ihn der Angeklagte geschnitten und an den Armen gepackt, so der Zeuge. Er habe Kratzer und blaue Flecken erlitten.

Der Richter hielt dem Angeklagten vor: "Sie hatten keine Berechtigung, einen anderen Verkehrsteilnehmer zu belehren." Mit einer Strafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro folgte er dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf eine milde Strafe wegen Körperverletzung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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