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Prozesse - Berlin:Nach Tod eines Vierjährigen neues Urteil gegen Autofahrer

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Berlin (dpa/bb) - Als ein Berliner Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung eines vier Jahre alten Jungen zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt wurde, sorgte der Fall für Diskussionen. Das Landgericht hat nun diese Entscheidung am Freitag im Berufungsprozess aufgehoben. Gegen den 24-Jährigen wurden sechs Monate Haft auf Bewährung sowie ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Rücksichtslos und mit nicht angemessener Geschwindigkeit von mindestens 66 Kilometern pro Stunde sei der Angeklagte unterwegs gewesen, begründete das Landgericht seine Entscheidung. Der Verteidiger kündigte erneut Rechtsmittel an.

Zu dem Unfall war es im Oktober 2017 in Berlin-Heinersdorf gekommen. Der Angeklagte, der auf dem Weg zu einem nahe gelegenen Fitness-Studio war, wollte auf der Romain-Rolland-Straße vorschriftswidrig auf der Busspur rechts an den staubedingt haltenden Fahrzeugen vorbeifahren. Der Junge und seine Mutter standen laut Ermittlungen bei für sie roter Ampel auf einer Mittelinsel. Als ihr Sohn plötzlich losrannte, habe der Angeklagte ihn mit dem linken Seitenspiegel erfasst. Das Kind erlag zwei Wochen später seinen schweren Kopfverletzungen.

Der 24-jährige Student, der ohne Vorstrafen ist und derzeit kein eigenes Einkommen hat, war im Juni des Vorjahres im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je fünf Euro (200 Euro) verurteilt worden. Auch der Mutter müsse man einen Vorwurf machen, hieß es damals in der Begründung. Zudem leide der Mann psychisch stark unter der Tat. Die Staatsanwaltschaft hatte damals auf eine Strafe von 70 Tagessätzen plädiert. Nach einem technischen Gutachten wäre der Unfall ab einer Geschwindigkeit von 28 Stundenkilometern vermeidbar gewesen, hieß es.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, so dass der Fall nun am Landgericht verhandelt wurde. Der Angeklagte erklärte, er sei maximal mit Tempo 50 unterwegs gewesen. "Beim Ausscheren aus dem Stau habe ich ganz normal Gas gegeben." Sein Anwalt plädierte jetzt auf Freispruch. "Man sollte die Sorgfaltsmaßstäbe nicht überspannen", argumentierte er. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 150 Tagessätzen.

Weil die Verkehrssituation unklar gewesen sei und es für den 24-Jährigen keine freie Sicht auf mögliche Fußgänger auf der Mittelinsel gegeben habe, hätte er aus Sicht des Landgerichts seine Geschwindigkeit reduzieren müssen. Anders als für das Amtsgericht spiele das Verhalten der Mutter, die ihr Kind nicht an der Hand hielt, für das Landgericht bei der Strafzumessung keine Rolle. "Die Schuld der Mutter zieht die Kammer nicht ab", erklärte der Richter.

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