Prozesse - Berlin:Messerangriff auf Ex-Freundin: Neun Jahre Haft

Berlin
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) – Nach einem beinahe tödlichen Messerangriff gegen seine ehemalige Freundin ist ein 41-Jähriger zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Montag des versuchten Mordes schuldig. Heimtückisch habe er die damalige Yogalehrerin in einem Studio im Stadtteil Friedrichshain attackiert, stand für das Gericht fest. Der Mann wurde zudem zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 25 000 Euro verurteilt.

Die Frau habe dem deutschen Angeklagten drei Tage vor der Tat im Juni 2021 mitgeteilt, dass sie einen endgültigen Kontaktabbruch wünsche, hieß es weiter. "Schwer gekränkt" und verzweifelt habe der 41-Jährige geplant, seine ehemalige Freundin zu töten, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit fünf Messern im Rucksack habe er sich dann zum Yogastudio begeben. 

Als alle Kursteilnehmer das Haus verlassen hatten, habe er die 25-Jährige attackiert, so die Richterin nach knapp sechswöchiger Verhandlung. Die Frau habe nicht mit einem Angriff gerechnet. In der Beziehung, die etwa eineinhalb Jahre dauerte, sei es zuvor nie zu Handgreiflichkeiten gekommen. Sie habe noch nie jemandem so vertraut, habe die 25-Jährige im Prozess erklärt. 

Der Frau war es nach einem Gerangel gelungen, auf die Straße zu entkommen. Der 41-Jährige habe sie verfolgt und erneut auf seine Ex-Partnerin eingestochen, hieß es weiter im Urteil. Sie sei lebensgefährlich durch Schnitte und Stiche verletzt worden. Er habe den Angriff auch nicht beendet, als ihn mehrere Zeugen von ihren Fenstern und Balkonen aus zum Aufhören aufgefordert hatten. Die Frau habe eine Vielzahl von Verletzungen erlitten. 

Der Angeklagte, der laut psychiatrischem Gutachten voll schuldfähig war, hatte sich im Prozess auf fehlende Erinnerungen berufen. Sein Anwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren wegen versuchten Totschlags. Die Staatsanwältin hatte zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

© dpa-infocom, dpa:220124-99-832733/2

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