Prozesse - Berlin:Klage gegen Kündigung von "Volkslehrer" abgewiesen

Berlin (dpa/bb) - Das Arbeitsgericht hat die Klage eines Berliner Grundschullehrers gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Der 38-Jährige - er hatte sich selbst als "Volkslehrer" bezeichnet - sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, urteilte das Gericht am Mittwoch und gab damit der Bildungsverwaltung Recht. Der Mann betreibt einen Youtube-Kanal mit möglichen volksverhetzenden Inhalten, ihm war im Mai des Vorjahres fristlos gekündigt worden (AZ: 60 Ca 7170/18).

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Berlin (dpa/bb) - Das Arbeitsgericht hat die Klage eines Berliner Grundschullehrers gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Der 38-Jährige - er hatte sich selbst als "Volkslehrer" bezeichnet - sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, urteilte das Gericht am Mittwoch und gab damit der Bildungsverwaltung Recht. Der Mann betreibt einen Youtube-Kanal mit möglichen volksverhetzenden Inhalten, ihm war im Mai des Vorjahres fristlos gekündigt worden (AZ: 60 Ca 7170/18).

Der Lehrer habe die Videos im Internet gezielt genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen, sagte Richter Arne Boyer. In den Videos kamen auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, sagte der Richter. "Dem müssen wir entschlossen entgegentreten."

Der Lehrer hatte auf Weiterbeschäftigung geklagt. Über das Urteil zeigte er sich überrascht. Über eine Berufung denke er nach.

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