Prozesse - Berlin:Kita-Gutschein gilt auch bei Umzug nach Brandenburg

Berlin (dpa/bb) - Betreuung in einer Berliner Kita, Wohnen in Brandenburg - nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt können Kinder eine Berliner Tagesstätte auch nach dem Umzug ins Nachbarland bis zum Schuleintritt weiterbesuchen. Die Brandenburger Kommune müsse die Kosten übernehmen (Az.: VG 18 K 243.17).

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Berlin (dpa/bb) - Betreuung in einer Berliner Kita, Wohnen in Brandenburg - nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt können Kinder eine Berliner Tagesstätte auch nach dem Umzug ins Nachbarland bis zum Schuleintritt weiterbesuchen. Die Brandenburger Kommune müsse die Kosten übernehmen (Az.: VG 18 K 243.17).

Es sei mit dem Staatsvertrag zwischen beiden Ländern zu Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung unvereinbar, Jungen und Mädchen mit einem Berliner Kita-Platz diesen bei einem Umzug wieder zu entziehen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Das Kind besuchte seit dem 1. September 2016 eine Kita im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Berlin hatte dafür einen Kita-Gutschein erteilt. Die Familie zog in den Landkreis Märkisch-Oderland, das Bezirksamt befristete dann den Besuch der Berliner Kita bis Ende Juli dieses Jahres. Wegen der knappen Plätze könne man einer dauerhaften Weiterbetreuung von einem nun in Brandenburg lebenden Kind auch nicht ausnahmsweise zustimmen.

Dagegen zogen die Eltern vor Gericht. Sie argumentierten, die Kita sei in der Nähe ihrer Arbeitsorte, zudem sei das Kind an die Einrichtung gewöhnt. Das Gericht gab ihnen Recht und verpflichtete das Bezirksamt, einen unbefristeten Kita-Gutschein auszustellen. Der zuständige Landkreis in Brandenburg müsse nun erklären, dass er die Kosten für die Ganztagesbetreuung bis zum 31. Juli 2022 übernimmt.

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