Prozesse - Berlin:Kind missbraucht und fotografiert: Teilgeständnis

Berlin (dpa/bb) - Ein 42-jähriger Berliner, der ein kleines Mädchen missbraucht und massenhaft Kinderpornografie besessen haben soll, hat vor dem Landgericht teilweise gestanden. Er habe seit Jahren Kinderpornografie gesammelt, seine pädophile Neigung aber "nie real ausgelebt", erklärte der Angeklagte zu Prozessbeginn am Montag. Als eine Art Patenonkel habe er sich um die Tochter einer Bekannten gekümmert. Zweimal habe er Situationen im Badezimmer ausgenutzt und intime Fotos von dem Mädchen gemacht. Diese Bilder habe er für "strafrechtlich nicht relevant" gehalten.

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Berlin (dpa/bb) - Ein 42-jähriger Berliner, der ein kleines Mädchen missbraucht und massenhaft Kinderpornografie besessen haben soll, hat vor dem Landgericht teilweise gestanden. Er habe seit Jahren Kinderpornografie gesammelt, seine pädophile Neigung aber "nie real ausgelebt", erklärte der Angeklagte zu Prozessbeginn am Montag. Als eine Art Patenonkel habe er sich um die Tochter einer Bekannten gekümmert. Zweimal habe er Situationen im Badezimmer ausgenutzt und intime Fotos von dem Mädchen gemacht. Diese Bilder habe er für "strafrechtlich nicht relevant" gehalten.

Die Polizei hatte bei dem Angeklagten aus dem Stadtteil Prenzlauer Berg im Juni 2017 massenhaft Kinderpornografie beschlagnahmt. Mehr als 15 000 Bilder sowie Videos mit einer Laufzeit von insgesamt mehr als 100 Stunden waren es laut Anklage. Zweimal habe der 42-Jährige die damals vier- oder fünfjährige Tochter einer Bekannten missbraucht und dabei heimlich fotografiert.

Der Angeklagte, der in der Werbebranche tätig ist, gab den Besitz von Kinderpornografie umfassend zu. Seit fast 20 Jahren habe er solche Bilder im Internet gesucht und gesammelt, selbst aber nicht verbreitet, erklärte er. Zu Vorwürfen im Zusammenhang mit der Tochter seiner Bekannten sagte der Mann: "Ich hatte kein sexuelles Interesse." Den Fotos habe er "nicht viel Bedeutung beigemessen." Einem pädophilen Chat-Partner habe er Bilder des Mädchens, die er für strafrechtlich nicht relevant gehalten habe, für dessen private Sammlung überlassen. Der Prozess wird am 4. Dezember fortgesetzt.

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