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Prozesse - Berlin:Kannibalismus-Verdacht: Verteidiger wollen Richter ablehnen

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Berlin (dpa/bb) - Der Prozess wegen Mordes mit Kannibalismus-Verdacht gegen einen Lehrer ist ins Stocken geraten. Die beiden Verteidigerinnen haben am Dienstag in einem Streit um ein weiteres Gutachten einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Strafkammer des Berliner Landgerichts angekündigt. Damit sei der ursprüngliche Zeitplan mit einem Ende des Prozesses noch in dieser Woche nicht mehr einzuhalten, so das Gericht.

Der 42-jährige Angeklagte soll im September 2020 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow einen 43 Jahre alten Mann umgebracht haben, um durch die Tötung sexuelle Befriedigung zu erlangen und Teile der Leiche zu essen. Der Deutsche habe das Opfer laut Ermittlungen nur wenige Stunden zuvor über ein Dating-Portal kennengelernt. Die Leiche habe er zerstückelt und Teile an verschiedenen Orten in der Stadt abgelegt.

Der Angeklagte hatte nach mehrwöchigem Prozess sein Schweigen gebrochen und die Vorwürfe zurückgewiesen. Nach einem Sex-Treffen habe der 43-Jährige im Wohnzimmer seiner Wohnung übernachtet, so der Lehrer. Als er ihn am Morgen gefunden habe, sei er tot gewesen. In Panik sei er zu dem Schluss gekommen: "Die Leiche weg muss."

Für den inzwischen 18. Verhandlungstag war zunächst eine erneute Befragung des Rechtsmediziners Michael Tsokos von der Berliner Charité geplant. Der Sachverständige war bereits vor einer Woche gehört worden. Er hatte sich auch zu forensisch-toxikologischen Analyseergebnissen geäußert und erklärt, der Verstorbene müsse die Droge GHB kurz vor seinem Tod konsumiert haben. Die Substanz habe sich im Magen, allerdings noch nicht im Blutkreislauf befunden. GHB ist auch als Liquid Ecstasy bekannt.

Die Verteidigerinnen äußerten Zweifel und beantragten die Einholung eines weiteren forensisch-toxikologischen Gutachtens. Weil die Richter vor der Entscheidung über diesen Beweisantrag noch einmal Tsokos befragen wollten, kündigten die Anwältinnen für den kommenden Prozesstag am 19. November einen Befangenheitsantrag an.

© dpa-infocom, dpa:211116-99-20489/2

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