Prozesse - Berlin:CBD-Blüten als Rauchware: Firmengründer auf Anklagebank  

Berlin
Cannabisblüten liegen auf einem Tisch. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) – Nach einem Handel mit umstrittenen CBD-Produkten hat am Montag am Landgericht Berlin ein Prozess gegen fünf Männer begonnen. Angeklagt sind drei Gründer der Firma und zwei Teilhaber. In der Zeit von August 2018 bis Februar 2019 sollen sie Produkte mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) aus der Hanfpflanze vertrieben haben. Die 28- bis 65-Jährigen wiesen den Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln zurück. Sie seien überzeugt gewesen, dass die Geschäfte gesetzeskonform waren, erklärten sie. Eine berauschende Wirkung hätten sie für unmöglich gehalten. 

Drei Angeklagten wird zur Last gelegt, als Bande agiert zu haben. Den beiden weiteren Verdächtigen wird Beihilfe vorgeworfen. Die Männer hätten sich aus der Schweiz und aus Luxemburg Blütenstände von Cannabispflanzen beschafft, so die Anklage. Im Februar 2019 seien rund sieben Kilogramm durch das Zollamt beschlagnahmt worden. 

Der Verkauf von Produkten, die Cannabidiol(CBD) enthalten, ist umstritten und beschäftigte bereits mehrfach die Justiz. CBD soll anders als Tetrahydrocannabinol (THC) als weiterer Wirkstoff von Cannabis nicht berauschend wirken. Laut Betäubungsmittelgesetz darf Cannabis aus der EU ausnahmsweise verkauft werden, wenn es "ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen".

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich im März 2021 mit einem Fall aus Braunschweig befasst. Damals ging es um Hanfblütentee mit einem Wirkstoff von maximal 0,2 Prozent THC, den zwei Angeklagte in einer "Hanfbar" vertrieben hatten. Ein Gutachter hatte im Verfahren festgestellt, dass sich ein Käufer mit dem Hanftee berauschen könnte, wenn er den Tee als Backzutat verwendet. Der BGH urteilte, der Verkauf von Hanftee an Verbraucher kann legal sein - aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand daran berauscht. 

Im Berliner Prozess erklärten die Angeklagten, ihre Zielgruppe seien Raucher gewesen. Sie hätten CBD-Produkte vertrieben, deren THC-Gehalt unter 0,2 Prozent gelegen habe. Dies hätten sie durch professionelle Analysen auch regelmäßig prüfen lassen. Diverse CBD-Produkte seien auf dem Markt - "Tee, Öle, Kosmetik". Auch ihre Angebote hätten sie für legal gehalten. Es liege keine Verletzung der Sorgfaltspflicht und kein Vorsatz vor, sagte ein Verteidiger am Rande. 

"Für mich war es ausgeschlossen, dass ein Kunde berauscht sein könnte, weil der THC-Gehalt zu gering war", erklärte ein 29-Jähriger über seine Verteidigerin. Er habe nicht gedacht, "dass jemand es zum Backen und Verzehr einsetzen könnte".

Die zuständige 34. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt. Diese Entscheidung hob das Berliner Kammergericht auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft auf und ließ die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zu. Der Prozess wird am 16. März fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:220313-99-505753/4

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