Prozesse - Berlin:Brandattacke gegen schlafenden Mann: Haftstrafen verhängt

Berlin (dpa/bb) - Für eine lebensgefährliche Brandattacke gegen einen schlafenden Mann am Berliner Alexanderplatz sind zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Viereinhalb Jahre Gefängnis verhängte das Landgericht der Hauptstadt gegen einen 23-Jährigen. Zwei Jahre und elf Monate erhielt der 39-jährige Mitangeklagte. "Erst hat der jüngere Angeklagte das rechte Hosenbein angezündet, dann der ältere das Hemd", begründeten die Richter am Montag. Der 45-Jährige sei schwer verletzt worden. Beiden Männern wurde auferlegt, je 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen.

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Berlin (dpa/bb) - Für eine lebensgefährliche Brandattacke gegen einen schlafenden Mann am Berliner Alexanderplatz sind zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Viereinhalb Jahre Gefängnis verhängte das Landgericht der Hauptstadt gegen einen 23-Jährigen. Zwei Jahre und elf Monate erhielt der 39-jährige Mitangeklagte. "Erst hat der jüngere Angeklagte das rechte Hosenbein angezündet, dann der ältere das Hemd", begründeten die Richter am Montag. Der 45-Jährige sei schwer verletzt worden. Beiden Männern wurde auferlegt, je 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen.

Täter und Opfer hatten laut Ermittlungen zunächst gemeinsam gezecht, als es am Abend des 31. Mai 2018 zu der Brandattacke kam. Der damals obdachlose Geschädigte habe Verbrennungen an neun Prozent der Körperoberfläche erlitten. "Es bestand Lebensgefahr", hieß es weiter im Urteil. Als zufällig Polizeibeamte vorbeikamen, hätten die beiden Angeklagten "schnell und tatkräftig gelöscht".

Zu Prozessbeginn im Dezember 2018 hatte der 39-Jährige ausgesagt und den Mitangeklagten belastet. Der 23-Jährige habe den auf der Bank Schlafenden wecken wollen, erklärte der 39-Jährige. "Es sah aus wie ein dummer Scherz." Drei Mal habe sich der Mitangeklagte mit einem Feuerzeug an dem 45-Jährigen zu schaffen gemacht. "Es glimmte nur, Flammen sah ich nicht." Er selbst habe nach seiner Erinnerung das Feuer mit Saft gelöscht.

Die aus Polen stammenden Angeklagten hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, der 23-Jährige zudem der schweren Körperverletzung, so das Gericht. Wegen erheblicher Alkoholisierung sei von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von fünf und viereinhalb Jahren Haft verlangt. Die Verteidigung des 39-Jährigen plädierte auf Freispruch. Der Anwalt des 23-Jährigen stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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