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Prozesse - Berlin:Angeklagter aus Clan-Milieu vor Gericht

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Berlin (dpa/bb) - Im Prozess gegen einen 38-jährigen Verdächtigen aus dem Berliner Clan-Milieu sind mehrere Zeugen von ihren ursprünglichen belastenden Aussagen abgerückt. Sie beriefen sich am Dienstag auf fehlende Erinnerungen und die Einigung ihrer Familien ohne das Gericht.

Das wollte die Richterin am Amtsgericht Tiergarten nicht akzeptieren, woraufhin die beiden Zeugen Rücksprache mit ihren Anwälten halten wollten und die Verhandlung vertagt wurde. Eine weitere Zeugin in einem zweiten Anklagepunkt warf dem Angeklagten vor, sie überfallen und mit einem Stock geschlagen zu haben.

Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und schwieg auch während der rund sechs Stunden langen Verhandlung. Er soll zwei gefährliche Körperverletzungen sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen haben. Der Syrer ist verheiratet mit einer Frau aus einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie, deren Mitglieder in mehreren Bundesländern leben. Er wohnt als abgelehnter Asylbewerber mit einer Duldung in Berlin und sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

Die beiden Zeugen, zwei junge Männer, hatten direkt nach einem brutalen Angriff auf sie am 24. Februar 2019 zweimal bei der Polizei ausgesagt. Beide identifizierten damals den Angeklagten eindeutig unter einem Namen, mit dem er auch im Internet bekannt sei, wie sie sagten. Sie berichteten, er habe sie nach einem Besuch in einer Shisha-Bar in Mitte zusammen mit zwei anderen Männern verfolgt.

Der Angeklagte habe dann den einen von ihnen brutal ins Gesicht geschlagen, vermutlich mit einem Schlagring oder anderen Ringen an der Hand. Danach hätte die Angreifergruppe noch zugetreten. Das Opfer erlitt eine zwei Zentimeter lange und stark blutende Platzwunde sowie eine schwere Gehirnerschütterung. Eine Polizistin betonte im Gericht, die damaligen Aussagen seien klar und eindeutig gewesen.

Nun widerriefen die Männer ihre Aussagen. "Ich weiß nicht, wer geschlagen hat", sagte das Opfer. "Ich hatte mächtig Alkohol getrunken. Ich kann mich an fast nichts erinnern." Sein Freund meinte: "Ich kann den Täter nicht genau identifizieren." Der Angeklagte sei höchstens in der Nähe gewesen.

Auf die erstaunten Fragen der Richter zu diesen Änderungen der ursprünglichen Aussagen erwiderte der geschlagene junge Mann: "Seine Familie hat mit meiner Familie gesprochen. Damit es keine weiteren Probleme gibt. Die Familien kennen sich." Die Familie des Angeklagten habe seiner Familie und seinem Vater erklärt, dass der Beschuldigte nicht geschlagen habe. Und seine Familie habe das geglaubt und akzeptiert. Geld sei dafür nicht gezahlt worden.

Er gab gleichzeitig zu: "Ich hatte Angst damals, egal, wo ich unterwegs war." Sein Vater habe ihn im Februar aufgefordert, die Anzeige trotzdem zu machen. Aber inzwischen hätten sich die Familien eben geeinigt. Nun will das Gericht auch den Vater als Zeugen hören.

Die Richterin warf beiden Zeugen vor, entweder damals eine falsche Verdächtigung geäußert zu haben oder jetzt eine falsche Aussage zu machen. "Beides ist eine Straftat. Das sieht nicht gut aus für Sie", sagte sie. Daraufhin verlangten beide Zeugen nach ihren Anwälten und wollten ihre Aussage erst in der nächsten Sitzung fortsetzen.

Zum zweiten Anklagepunkt sagte eine 30-jährige Frau, der Angeklagte sei im Herbst 2017 zusammen mit drei anderen Männern nachts in ihre Wohnung eingedrungen und habe sie mit einem Stock niedergeschlagen. Mehrfach brach die Frau in Tränen aus, als sie berichtete, wie die Männer die Tür ihrer Wohnung in Berlin-Wedding eingetreten und auch einen anwesenden Freund verprügelt hätten, obwohl ihr kleiner Sohn nebenan schlief.

Zuvor habe es einen Streit am Telefon mit ihrem Ex-Freund gegeben. Kurz darauf sei ein Drohanruf mit unbekannter Nummer erfolgt. Wenig später seien dann der Angeklagte und seine Begleiter erschienen und hätten zugeschlagen. "Ich konnte danach nicht in der Wohnung bleiben, ich hatte Angst um meine Kinder", sagte die 30-Jährige weinend. Bis heute habe sie Angst, wenn sie bestimmte Autos sehe.

Der Prozess wird am 28. Januar mit den beiden bereits befragten und zwei weiteren Zeugen fortgesetzt.

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