Prozesse:Bahnmitarbeiterin schläft im Zug ein - Kündigung unwirksam

Köln (dpa) - Die Kündigung einer Bahnmitarbeiterin, die in einem Zug eingeschlafen war, ist unwirksam. Das hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Die Mitarbeiterin im Bordbistro hatte nach Rücksprache mit ihrer Chefin in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr an dem Tag nicht gut ging. Da niemand sie weckte, schlief die Frau nach eigenen Angaben die ganze siebenstündige Fahrt durch. Daraufhin erhielt sie von der Deutschen Bahn die Kündigung. Dies sei unverhältnismäßig, befanden die Richter.

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Köln (dpa) - Die Kündigung einer Bahnmitarbeiterin, die in einem Zug eingeschlafen war, ist unwirksam. Das hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Die Mitarbeiterin im Bordbistro hatte nach Rücksprache mit ihrer Chefin in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr an dem Tag nicht gut ging. Da niemand sie weckte, schlief die Frau nach eigenen Angaben die ganze siebenstündige Fahrt durch. Daraufhin erhielt sie von der Deutschen Bahn die Kündigung. Dies sei unverhältnismäßig, befanden die Richter.

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