Prozesse - Bad Kreuznach:Entscheidung pro Hotel- und Gaststättenverband angedeutet

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Bad Kreuznach (dpa/lrs) - Im Prozess um die vorgezogene Wiederwahl des rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann deutet sich ein juristischer Erfolg für den Hotel- und Gaststättenverband an. Die Vorsitzende Richterin Susanne Telscher-Kolb sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Bad Kreuznach, die Zivilkammer halte den Beschluss der Delegiertenversammlung vom August 2018 für wirksam. Eine Entscheidung will das Gericht nun am 12. Dezember verkünden.

Haumann steht seit 2009 an der Spitze des Dehoga Rheinland-Pfalz, der nach eigenen Angaben rund 5000 Gastgewerbe-Betriebe im Land vertritt. Seine Amtszeit wäre eigentlich erst 2021 abgelaufen. Nichtsdestotrotz beschloss die Delegiertenversammlung des als Verein eingetragenen Branchenverbandes im August 2018 die vorzeitige Verlängerung der Amtszeit um weitere acht Jahre über 2021 hinaus, also bis 2029. 20 Gastronomen halten den Beschluss für nichtig und klagten. Von ihnen sind zwei mittlerweile aus dem Verband ausgetreten, einer wurde ausgeschlossen und wehrt sich dagegen in einem separaten Verfahren. Der Dehoga Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Bad Kreuznach.

Dehoga-Anwalt Rolf Bietmann argumentierte, Haumann habe Angebote aus der Privatwirtschaft gehabt. Der Dehoga habe ihn binden wollen. Das sei mit großer Mehrheit geschehen. Richterin Telscher-Kolb sagte, nach der bisherigen Auffassung des Gerichts solle eine Wiederwahl grundsätzlich "recht zeitnah" zum Ende einer Amtszeit geschehen. Von daher habe der Beschluss für die vorgezogene Wiederwahl zwar gegen die Satzung verstoßen. Allerdings betrachte das Gericht ihn als "satzungsbrechenden Beschluss", weil er mit sehr großer Mehrheit gefasst worden sei, mit der auch eine formale Änderung der Satzung möglich gewesen wäre. Die Klägerseite hält "satzungsbrechende Beschlüsse" für nicht mit dem Vereinsrecht vereinbar.

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