Prozesse - Augsburg:Raubmord an Frauenpaar: Freispruch oder lebenslange Haft?

Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Raubmord an einem Frauenpaar hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Der 32-Jährige habe aus egoistischen Gründen seine beiden Nachbarinnen umgebracht, um mit den von ihnen erbeuteten Bankkarten deren Konten plündern zu können, sagte Staatsanwältin Martina Neuhierl am Montag vor dem Landgericht Augsburg.

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Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Raubmord an einem Frauenpaar hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Der 32-Jährige habe aus egoistischen Gründen seine beiden Nachbarinnen umgebracht, um mit den von ihnen erbeuteten Bankkarten deren Konten plündern zu können, sagte Staatsanwältin Martina Neuhierl am Montag vor dem Landgericht Augsburg.

Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte die Strafkammer diese anordnen, könnte der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden. Er müsste voraussichtlich mehr als 20 Jahre in Haft bleiben.

Die Verteidiger des 32-Jährigen verlangten hingegen Freispruch für den Angeklagten. "Der Mord ist ihm nicht nachzuweisen", sagte Rechtsanwalt Walter Rubach in seinem Plädoyer. Die beiden Anwälte deuteten an, dass der 32-Jährige vielleicht bei der Beseitigung der zwei Leichen geholfen habe. Aber deswegen dürfe nicht darauf geschlossen werden, dass er auch der Täter sei. Die Strafkammer will am (morgigen) Dienstag das Urteil verkünden.

Der Angeklagte schweigt seit seiner Festnahme zu dem Doppelmord-Vorwurf. Das vermögende lesbische Paar war vor knapp einem Jahr zu Hause mit Dutzenden teils tiefen Messerstichen umgebracht worden. Die Leichen wurden damals in der Nähe der Ortschaft Gersthofen-Hirblingen, wo die Opfer und der Angeklagte wohnten, am Fluss Schmutter verscharrt. Dort wurden die Toten knapp zwei Wochen nach der Bluttat von der Polizei entdeckt. In der Zwischenzeit waren an Bankautomaten in Bayern und Prag mehr als 5000 Euro von den Konten der einen Frau abgehoben worden.

Die Familie des 32-jährigen Deutschen war seit Jahren mit den 49 und 50 Jahre alten Frauen bekannt, sie hatte auch einen Reserveschlüssel zu dem Nachbarhaus. So soll der Angeklagte unbemerkt in die Wohnung gelangt sein. Die Staatsanwältin stützt sich auf verschiedene DNA-Spuren, die von der Sonderkommission sichergestellt wurden. Zudem wurde ein Wohnungsschlüssel des 32-Jährigen an dem Ort entdeckt, wo die Leichen vergraben waren.

Die Verteidiger warfen den Ermittlern vor, dass sie das Puzzle der Indizien nur von dem gewünschten Ergebnis aus betrachtet hätten. Wenn man nicht davon ausgehe, dass der Nachbar der Mörder sei, könnten die Indizien nichts beweisen. Zudem gebe es keine direkten Zeugen im Umfeld des Tatorts, betonte Rubach. "Kein Mensch hat ihn gesehen."

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