Prozesse:Arzt wegen Intimfotos von Patientinnen zu Haft verurteilt

Frankenthal (dpa) - Er schoss heimlich zehntausende Aufnahmen von seinen Patientinnen - jetzt ist ein Frauenarzt aus dem pfälzischen Schifferstadt deswegen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Frankenthal (dpa) - Er schoss heimlich zehntausende Aufnahmen von seinen Patientinnen - jetzt ist ein Frauenarzt aus dem pfälzischen Schifferstadt deswegen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Kammer habe sich bewusst gegen eine Bewährungsstrafe entschieden, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch bei der Urteilsverkündung. Sie habe dem Angeklagten vor Augen führen wollen, in welchem Maße er die Opfer beschädigt und ihr Vertrauen missbraucht habe. Viele betroffene Frauen seien nur mit Hilfe von Psychotherapeuten in der Lage, den Sachverhalt aufzuarbeiten. Bei den Aufnahmen habe es sich nicht um einfache Tabubrüche gehandelt. Der Arzt habe die Patientinnen zutiefst erniedrigt. Er habe sie sortiert und katalogisiert und zum bloßen Objekt degradiert.

Ins Rollen gekommen war der spektakuläre Fall durch zwei langjährige Arzthelferinnen, die nach der Entdeckung eindeutiger Fotos die Polizei einschalteten. Die Ermittler fanden bei dem Mann zehntausende Fotos von weit mehr als tausend Patientinnen. Darauf waren unter anderem Frauen in der Umkleidekabine sowie mit freiem Ober- oder Unterkörper auf der Behandlungsliege zu sehen, aber auch Details wie der Intimbereich von Patientinnen. Zudem wurden Dutzende Videosequenzen entdeckt.

Zugunsten des Angeklagten habe gesprochen, dass er ein volles Geständnis abgelegt habe, wenngleich sich die Existenz der Bilder natürlich nicht mehr habe leugnen lassen, sagte Richter Sauermilch. Der Arzt habe sich einsichtig und reuevoll gezeigt und sich bei allen Patientinnen entschuldigt. Seine berufliche Existenz sei vollständig gescheitert, er habe seine Approbation verloren und werde sie wohl auch nie mehr zurückbekommen, sagte Sauermilch.

Dennoch verhängte die Kammer zusätzlich ein Berufsverbot von vier Jahren, gültig ab Haftentlassung. Ein lebenslanges Berufsverbot wäre nicht begründbar gewesen, weil der Arzt zum ersten Mal straffällig geworden und geständig sei und zudem mit der psychotherapeutischen Aufarbeitung seiner Taten begonnen habe, sagte Sauermlich.

Das Urteil sei "außerhalb unserer Vorstellungen", sagte der Anwalt des Gynäkologen, Götz Stuckensen. Der Fall sollte dem Bundesgerichtshof nicht vorenthalten werden. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Strafmaß zufrieden, schloss eine Revision aber nicht grundsätzlich aus. Fraglich sei die rechtliche Bewertung des sexuellen Missbrauchs durch das Gericht, hieß es.

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