Prozesse - Altentreptow:Läuferin gewürgt und beraubt: Bewährungsstrafe rechtskräftig

Altentreptow
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Das Urteil gegen einen 17-Jährigen aus Altentreptow (Mecklenburgische Seenplatte), der eine Läuferin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und beraubt hat, ist rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Mittwoch sagte, hat in der vorgeschriebenen Wochenfrist keine der beteiligten Seiten Berufung eingelegt. Damit trete die am 10. Mai verhängte Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die danach für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde, für den Jugendlichen in Kraft. Sein Haftbefehl wurde aufgehoben.

Der junge Mann hatte gestanden, die 50 Jahre alte Joggerin am 1. November in Altentreptow auf einem Radweg von hinten umfasst und sie gewürgt zu haben. Dabei stahl er ihr eine Bauchtasche. Bargeld erbeutete er nicht, weil in der Tasche nur ein Handy war. Der Mann floh und warf die Tasche weg. Das Opfer blieb zunächst bewusstlos liegen, konnte später aber einen Passanten auf sich aufmerksam machen und kam in eine Klinik. Der Vorfall sorgte für großes Aufsehen in der Region.

Mit der Entscheidung war die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die vier Jahre und drei Monate Haft verlangt hatte. Der Prozess war nicht öffentlich geführt worden. Dabei hatte der 17-Jährige ein Geständnis abgelegt.

© dpa-infocom, dpa:220518-99-335150/3

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