Prozesse - Aachen:Vorbestrafter Feuerwehrmann darf ausgeschlossen werden

Aachen
Eine Statue der Justitia steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Aachen (dpa/lnw) - Der Ausschluss eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmanns aus der Freiwilligen Feuerwehr ist nach einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen rechtens. Ein 55-Jähriger aus dem Kreis Heinsberg, der rund 40 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr war, hatte sich in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vergeblich gegen den Ausschluss gewehrt, wie das Verwaltungsgericht Aachen am Mittwoch mitteilte. Die Straftaten des Mannes seien ein schweres Dienstvergehen, was einen Ausschluss rechtfertige, stellte die Richter vor der Entscheidung über die Klage fest.

Der Mann war demnach über einen Zeitraum von 27 Jahren wegen zahlreicher Taten - unter anderem wegen Betrugs und Urkundenfälschung - verurteilt worden. Als Gefahrengemeinschaft müssten sich die Feuerwehrleute aufeinander verlassen können, hieß es in der Urteilsbegründung. Dieses Vertrauensverhältnis sei durch die Einstellung des Mannes, sich an Regeln nicht durchweg halten zu wollen, gestört. Gegen den Beschluss kann noch eine Beschwerde eingelegt werden, über die das OVG Münster entscheiden würde.

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