Prozesse - Aachen:Radfahrer angefahren und geflohen: Haftstrafe für Angeklagte

Aachen
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Aachen (dpa/lnw) - Ein Autofahrer fährt einen Radfahrer an - und lässt den Sterbenden einfach liegen: Dafür hat das Aachener Landgericht den Autofahrer wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zu acht Jahren Haft verurteilt. Ein Mitangeklagter, der ihm beim Vertuschen der Tat geholfen hatte, erhielt wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Der 19 Jahre alte Radfahrer war am Unfallort gestorben.

Das Urteil sei überraschend noch am späten Donnerstagabend gefallen. Da der nächste Verhandlungstag erst für Anfang April geplant gewesen sei, habe die Kammer wegen der derzeitigen Unwägbarkeiten durch die Coronakrise den Prozess zeitnah abschließen wollen, sagte der Sprecher.

Laut Urteil waren die beiden Männer im September 2019 nachts mit ihren Autos auf einer dunklen Landstraße in Würselen hintereinander her gefahren. Beide waren angetrunken und hatten jeweils keinen Führerschein. Als der Radfahrer die Straße kreuzte, erfasste ihn der Wagen des 35-Jährigen. Der 19-Jährige prallte auf die Windschutzscheibe und wurde zu Boden geschleudert. Der 35-Jährige stieg aus und sah den reglosen Radler auf der Straße liegen.

Doch anstatt Hilfe zu holen, rief er seinen Bekannten an, der inzwischen weitergefahren war. Der 42-Jährige kehrte mit einem Abschleppseil zurück und half seinem Kumpel, dessen kaputtes Auto wegzubringen und zu verstecken.

Strafverschärfend wertete das Gericht nach Angaben des Sprechers zudem die Ereignisse des Folgetages: Da fuhren die beiden Männer ins Ruhrgebiet und kauften ein baugleiches Auto, an das sie das Kennzeichen des Unfallwagens montierten.

Der Hauptangeklagte hatte die Unfallflucht im Prozess weitgehend gestanden. Allerdings glaubte die Kammer ihm nicht, dass er davon ausgegangen sei, dass der Radfahrer sofort nach dem Unfall tot war. Dagegen sprächen unter anderem die Angaben, die er nach seiner Festnahme bei der Polizei gemacht hatte.

Mit dem Urteil für den Hauptangeklagten blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zehn Jahre Haft plädiert hatte. Für den Mitangeklagten hatte sie sieben Jahre Haft gefordert.

Nach Angaben des Gerichtssprechers war die Tat als versuchter Mord und nicht als Mord angeklagt, weil unklar blieb, ob ein Notarzt den 19-Jährigen hätte retten können.

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