Prozesse - Aachen:Ein Toter, ein Querschnittsgelähmter: Lange Haft für Raser

Aachen (dpa/lnw) - Nach einem tödlichen Verkehrsunfall im Drogenrausch ist ein 46-jähriger Raser am Freitag in Aachen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann habe mit seinem 43 Jahre alten Partner Streit gehabt: Er habe ihn bei der gemeinsamen Fahrt mit zum Teil über 100 Stundenkilometern schockieren und verängstigen wollen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag die Begründung der Richter mit. Der Angeklagte wurde verurteilt wegen nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung. Wegen des Drogenkonsums gingen die Richter von verminderter Schuldfähigkeit aus.

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Aachen (dpa/lnw) - Nach einem tödlichen Verkehrsunfall im Drogenrausch ist ein 46-jähriger Raser am Freitag in Aachen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann habe mit seinem 43 Jahre alten Partner Streit gehabt: Er habe ihn bei der gemeinsamen Fahrt mit zum Teil über 100 Stundenkilometern schockieren und verängstigen wollen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag die Begründung der Richter mit. Der Angeklagte wurde verurteilt wegen nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung. Wegen des Drogenkonsums gingen die Richter von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Wie in einem Autorennen sei der Angeklagte im Januar in Ideallinie gerast und in Alsdorf bei Aachen an einer roten Ampel ungebremst mit mindestens Tempo 135 auf ein stehendes Auto gefahren, stellten die Richter demnach fest. Der 43-jähriger Partner des Angeklagten war Beifahrer und starb. Der damals 48-jährige an der Ampel wartende Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten aus Langenfeld nach Paragraf 315d, mit dem Teilnehmer eines illegalen Autorennens seit Oktober 2017 härter bestraft werden können. Zu einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen sind nach Einschätzung der Richter nicht mehrere Fahrzeuge erforderlich, es reiche aus, dass jemand "renntypisches Verhalten" an den Tag lege. Das habe der Angeklagte durch das hohe Tempo verwirklicht, weil er ständig auf der Suche nach der Ideallinie gewesen sei und dabei Gegenspur und Linksabbiegespuren ausgenutzt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes und versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte für höchstens zwei Jahre Haft. Die Richter stellten fest, dass das wartende Auto erkennbar für den Raser war, er das Fahrzeug aber wegen der Geschwindigkeit und des Drogenrauschs möglicherweise nicht richtig wahrgenommen habe. Der Angeklagte habe nach Auffassung des Gerichts nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt, sagte der Gerichtssprecher.

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