Prozessbeginn:Teure Bruchlandung

Lesezeit: 1 min

Die spektakuläre Bruchlandung auf der Autobahn 52 bei Essen vor drei Jahren wird den jetzt 49-jährigen Piloten wohl 150.000 Euro kosten. Der Richter sieht die Notlandung als eine "Todsünde" an.

Es waren Szenen wie aus einem Actionfilm: Mitten im dichten Berufsverkehr an einem Freitagnachmittag geht vor drei Jahren ein Propeller-Flugzeug auf der Autobahn 52 bei Essen im Gegenverkehr nieder. Der zweimotorige Flieger streift eine Brücke, zwei Autos krachen in den Rumpf des Flugzeugs. Der Maschine war eine Minute vor der Landung in Mülheim/Ruhr der Sprit ausgegangen.

Bei der Bruchlandung vor drei Jahren wurden fünf Menschen verletzt. Der Pilot soll den Schaden am Flugzeug zahlen. (Foto: Foto: dpa)

Fünf Menschen wurden verletzt, zwei Mitarbeiterinnen des Piloten, eines Geschäftsmanns aus Düsseldorf, sogar schwer: Die eine brach sich an Bord der Maschine die Füße, die andere erlitt einen Beckenbruch. Er selbst sei unverletzt aus dem Wrack gestiegen, berichtet der 49-Jährige.

Der Pilot steht bereits zum zweiten Mal vor Gericht. Im ersten Prozess war er zum Schadenersatz für das Flugzeug an die Versicherung verurteilt worden. Das wollte er nicht hinnehmen und legte Berufung ein.

Doch für das Düsseldorfer Oberlandesgericht scheint der Fall schon zu Prozessbegin klar: "Es ist eine Todsünde, wenn in diesem Bereich Fehler gemacht werden", sagt Richter Bernd Keiluweit. "Die Berufung hat keinerlei Aussicht auf Erfolg."

Selbst ein Laie hätte bemerken können, dass das Flugzeug nicht, wie vom Piloten angenommen, vom Vorgänger in Dortmund vollgetankt worden war. Denn dort habe die Maschine laut Logbuch eine Minute nach der Landung schon wieder abgehoben.

"Ich bin nicht lebensmüde"

Das will der Bruchpilot nicht auf sich sitzen lassen: Er müsse sich auf die Angaben im Logbuch verlassen. Er sei die gesamte Checkliste vor dem Start sorgfältig durchgegangen: "Ich bin doch nicht lebensmüde." Er habe sich verrechnet, aber das sei keine grobe Fahrlässigkeit, pflichtet ihm sein Anwalt bei. Immerhin habe selbst ein Sachverständiger eine Stunde gebraucht, um den Fehler zu entdecken.

Gegen den Piloten spricht, dass er in Berlin vor seinem Rückflug nach Mülheim volltanken wollte, aber an der Bargeld-Forderung des Tankwarts gescheitert war. Trotzdem war er losgeflogen. Für den Piloten spricht: Die Tankanzeige war ungenau, eine akustische oder optische Warnung im Cockpit gab es nicht.

Wann er merkte, dass er keinen Sprit mehr hatte, will der Richter wissen. "Als zuerst der linke Motor ausging und kurz darauf der rechte." Weil er schon im Landeanflug und deswegen sehr tief war, habe er die Autobahn als einzige Chance gesehen. Das Gericht will seine Entscheidung am 29. Dezember verkünden.

© dpa/yas - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Kuriose Unfälle, Teil 2
:Glück gehabt, meistens

Das eine Auto will in die U-Bahn, das andere parkt auf der Leitplanke, das dritte sucht die Abkürzung durchs Gebüsch - lauter Unfälle, die es eigentlich nicht hätte geben dürfen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: