Prozessauftakt in Braunschweig:Pfarrer gesteht sexuellen Missbrauch - in 280 Fällen

Er machte Urlaub mit seinen Opfern und spendierte ihnen Geschenke: Dem katholischen Pfarrer Andreas L. wird der sexuelle Missbrauch an Kindern in fast 300 Fällen vorgeworfen. Doch dank eines Rechtsdeals kommt der geständige 46-Jährige wohl mit einer vergleichsweise geringen Strafe davon.

In Handschellen wird der katholische Pfarrer Andreas L. am Donnerstag in den Verhandlungssaal des Landgerichts Braunschweig gebracht. Er hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht. Der graue Pullover und die Jeans sind ihm zu groß, offenbar hat der 46-Jährige in der Untersuchungshaft stark abgenommen. 280 sexuelle Übergriffe auf drei Jungen von 2004 bis 2011 werden ihm vorgeworfen. Während Andreas L. vor dem Prozess lediglich 15 bis 20 Übergriffe auf das Hauptopfer zugegeben hatte, räumt er beim Prozessauftakt alle Anklagepunkte ein.

Missbrauch-Prozess gegen katholischen Pfarrer

Andreas L. wird der sexuelle Missbrauch von Kindern in mehr als 250 Fällen vorgeworfen. Ihm drohen sechseinhalb Jahre Haft.

(Foto: dapd)

Eine halbe Stunde dauert allein die Verlesung der Anklageschrift. Detailliert zählt die Staatsanwältin alle erfassten strafbaren Handlungen auf, der Angeklagte blickt währenddessen zu Boden. Auf den Zuschauerbänken im Gerichtssaal sitzen viele Mitglieder der Kirchengemeinde in Salzgitter-Lebenstedt, in der der Pfarrer zuletzt gearbeitet hatte. Die Gläubigen schütteln den Kopf oder halten sich vor Entsetzen die Hand vor den Mund, als sie von den Taten ihres früheren Pfarrers hören.

Der vermeintliche nette Pfarrer spendierte einen Trip ins Disneyland

Bei den Kommunionsvorbereitungen in einer Gemeinde in Braunschweig begann der Angeklagte 2004, sich mit einem damals neun Jahre alten, heute 17-jährigen Jungen anzufreunden, seinem späteren Hauptopfer.

Die Mutter erlaubte Besuche, Ausflüge und sogar Übernachtungen ihres Sohnes an den Wochenenden im Pfarrhaus in Salzgitter. Wie sich später herausstellte, schliefen der Pfarrer und der Junge dabei in einem Bett. Zum zehnten Geburtstag des Kindes schenkte Andreas L. dem Jungen einen Flug ins Disneyland Paris - wiederum mit dem Einverständnis der ahnungslosen Mutter.

"Das Schlimmste ist, dass der Pfarrer die Vertrauenslage der Geschädigten ausnutzte", betont der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe am Randes des Prozesses vor Journalisten. In einem Rechtsgespräch vereinbaren die Strafkammer, der Verteidiger und die Nebenkläger, dass der Angeklagte mit einer Haftstrafe von sechs bis sechseinhalb Jahren rechnen kann, wenn er umfassend gesteht. Der Strafrahmen beträgt zwei bis 15 Jahre.

Missbrauch während die Eltern im Nebenraum schliefen

Nicht nur ins Disneyland fuhr der Geistliche mit seinem "Patenkind", wie er den Jungen in der Gemeinde nannte. Ausflüge zu Musicals nach Hamburg, in den Harz oder nach Frankfurt, wo der aus Darmstadt stammende Pfarrer studiert hatte, waren üblich. Mit seinen späteren Opfern, zwei Brüdern, machte Andreas L. Urlaub in Usedom, flog mit ihnen nach Ägypten, Teneriffa oder mit den Eltern und den Jungen gemeinsam in den Skiurlaub nach Salzburg. Dort missbrauchte er einen der Brüder, während die Eltern mit ihrem zweiten Sohn im Nebenraum schliefen.

Andreas L. schildert in seiner Aussage, die Missbrauchstaten seien aus einer "emotionalen Nähe" zu den Kindern entstanden. Er habe für den Hauptgeschädigten wie ein Vater zu seinem Sohn sein wollen, erklärt er. Erst ein 2006 durch den Bischof auferlegtes Kontaktverbot beendet die sexuellen Übergriffe auf das Hauptopfer. Die Mutter des Jungen hatte sich um die Erziehung ihres Sohnes gesorgt, weil sie zu viel Einfluss durch die vielen Geschenke des Pfarrers fürchtete, unter anderem ein Handy, ein Computer und ein Fahrrad.

Dafür verging sich der Pfarrer ab dieser Zeit an den zwei Brüdern aus Salzgitter, damals acht und zehn Jahre alt. 2011 offenbarte sich der Hauptgeschädigte schließlich seiner Mutter, nachdem er einen Brief des Pfarrers erhalten hatte. Daraufhin kam es zur Verhaftung des Priesters und zur Anklage. Das Gutachten des Sachverständigen attestiert dem Geistlichen laut Staatsanwalt die volle Schuldfähigkeit. Der Prozess wird am 17. Januar mit der Zeugenaussage der Mutter des Hauptopfers fortgesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: